Keine zwangsläufige Gewerbesteuerpflicht bei Vermietung eines Einkaufszentrums
Für die Annahme eines Gewerbebetriebs reicht es nicht aus, dass der Vermieter neben der bloßen Vermietung der Einkaufsflächen die für den Betrieb des Einkaufszentrums erforderlichen Infrastruktureinrichtungen bereitstellt und werbe- und verkaufsfördernde Maßnahmen für das gesamte Einkaufszentrum durchführt. Somit unterliegt die Vermietung eines Einkaufszentrums nicht der Gewerbesteuer, sondern erfolgt vielmehr noch im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung. ...lesen Sie mehr