Grunderwerbsteuer: Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs bei anschließendem Anteilsverkauf
Ein Grundstückskaufvertrag ist auch dann vollständig "rückgängig gemacht" i.S.d. § 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG, wenn er zivilrechtlich aufgehoben wird und in derselben Urkunde die Anteile an der grundstücksveräußernden Kapitalgesellschaft zu 94 Prozent an die Muttergesellschaft der Erwerberin veräußert werden. Die für den vollständigen Erwerb der Anteile am Gesellschaftsvermögen einer Personengesellschaft aufgestellten Grundsätze sind auf diesen Fall nicht zu übertragen. ...lesen Sie mehr