Risikolebensversicherungsbeiträge keine Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
Beiträge für Risikolebensversicherungen, die der Absicherung von Darlehen dienen, die wiederum zur Finanzierung der Anschaffungskosten eines der Einkünfteerzielung dienenden Immobilienobjekts aufgenommen werden, sind auch dann nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen, wenn der Versicherungsvertragsabschluss durch das finanzierende Kreditinstitut vorgegeben war. ...lesen Sie mehr