Beitrittsaufforderung an das BMF zu den Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nach § 6a GrEStG
Der BFH hat das Bundesministerium der Finanzen aufgefordert, zum Verhältnis von § 6a S. 3 u. 4 GrEStG, nach deren Wortlaut § 6a GrEStG auf Umwandlungsvorgänge, bei denen ein Rechtsträger untergeht oder neu entsteht (Verschmelzung, Aufspaltung, Abspaltung oder Vermögensausgliederung zur Neugründung), nicht anwendbar ist, zu § 6a S. 1 GrEStG, der durch die Bezugnahme auf § 1 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 UmwG auch diese Umwandlungsvorgänge in den Anwendungsbereich der Vorschrift einbezieht, sowie zum möglichen Beihilfecharakter des § 6a GrEStG Stellung zu nehmen. ...lesen Sie mehr