Steuerbefreiung wegen Grundstückserwerbs auf abgekürztem Übertragungsweg
Aus der Zusammenschau zweier Befreiungsvorschriften kann sich eine Steuerbefreiung ergeben, die im Wortlaut der Einzelvorschriften je für sich allein betrachtet nicht zum Ausdruck kommt. Aufgrund interpolierender Betrachtung kommt insbesondere dann eine Steuerbefreiung in Betracht, wenn sich der tatsächlich verwirklichte Grundstückserwerb als abgekürzter Weg darstellt und die unterbliebenen Zwischenerwerbe, wären sie durchgeführt worden, ebenfalls steuerfrei wären. ...lesen Sie mehr