Zur Hinweispflicht in Emissionsprospekten von geschlossenen Immobilienfonds
Hinweise in Emissionsprospekten von geschlossenen Immobilienfonds, wonach ein Markt für die Veräußerung des Gesellschaftsanteils des Anlegers zurzeit nicht vorhanden ist, verdeutlichen, dass angesichts eines fehlenden Marktes mit praktischen Schwierigkeiten bei der Veräußerung der Fondsanteile zu rechnen ist. Sie erwecken nicht den - unzutreffenden - Eindruck, dass grundsätzlich eine Veräußerung des Anteils möglich ist und lediglich für einen absehbaren und vorübergehenden Zeitraum derartige Möglichkeiten nicht bestehen. ...lesen Sie mehr