Ersatzbemessungsgrundlage im Grunderwerbsteuerrecht ist verfassungswidrig
Die Regelung über die Ersatzbemessungsgrundlage gem. § 8 Abs. 2 GrEStG im Grunderwerbsteuerrecht ist mit dem Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, spätestens bis zum 30.6.2016 rückwirkend zum 1.1.2009 eine Neuregelung zu treffen. Bis zum 31.12.2008 ist die Vorschrift weiter anwendbar. ...lesen Sie mehr