Voraussetzungen für die Einbeziehung der Baukosten in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer
In Fällen, in denen sich ein Grundstücksverkäufer lediglich zur Errichtung des Rohbaus verpflichtet und der Erwerber Dritte mit den Ausbauarbeiten beauftragt, setzt die Einbeziehung der hierfür aufgewendeten Kosten in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer das Vorliegen bestimmter Bedingungen voraus. Dabei kann auch ein später abgeschlossener Bauvertrag je nach den Umständen des Einzelfalls zur Einbeziehung der Baukosten in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer führen. Die Voraussetzungen hat der BFH nun konkret formuliert. ...lesen Sie mehr