Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer im Zwangsversteigerungsverfahren bei Rückerwerb
Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer im Zwangsversteigerungsverfahren ist das Meistgebot. Die gilt einschließlich bestehender Rechte und ohne Minderung durch beschränkt persönliche Dienstbarkeiten. ...lesen Sie mehr