Verbilligte Wohnraumüberlassung ist keine Gegenleistung i. S. d. GrESt
Werden im Rahmen eines Gesamtkonzepts für die durch den Grundstückserwerber übernommene Verpflichtung zur Mietpreisbindung im Gegenzug vergünstigte Darlehen gewährt, ist die Verpflichtung kein Bestandteil der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer. ...lesen Sie mehr