Keine erhöhten Absetzungen für im Ausland belegene Baudenkmale
Das Europarecht gebietet keine Anwendung von § 7i Abs. 1 Satz 1 EStG (Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen) auf ein in Polen belegenes Gebäude. Die im § 7i Abs. 1 Satz 1 EStG vorgesehene Beschränkung auf im Inland gelegene Gebäude stellt weder einen Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV) noch gegen die Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 63 AEUV) dar. ...lesen Sie mehr