BMF veröffentlicht Schreiben zum Vorsteuerabzug bei jPöR
Ursprünglich hätte die Neuregelung der Umsatzbesteuerung juristischer Personen des öffentlichen Rechts (jPöR, § 2b UStG) zwingend zum 01.01.2021 umgesetzt werden müssen. Mit dem Jahressteuergesetz 2024 soll der Übergangszeitraum nun nochmals bis zum 31.12.2026 verlängert werden. Das BMF finalisiert dennoch sein Anwendungsschreiben zum Vorsteuerabzug bei Anwendung der Neuregelung. ...lesen Sie mehr