Keine Kapitalertragsteuer auf Rücklagen bei Regiebetrieben
Gemeinden dürfen bei ihren Regiebetrieben Rücklagen bilden, die bis zu ihrer Auflösung die Kapitalertragsteuer mindern. Damit wendet sich der BFH gegen die Auffassung der Finanzverwaltung, die dies bisher von weiteren Voraussetzungen abhängig gemacht hat. Das Urteil ist für die öffentliche Hand im Rahmen des Wettbewerbs ihrer wirtschaftlichen Tätigkeiten mit privatwirtschaftlichen Unternehmen von großer praktischer Bedeutung. ...lesen Sie mehr