Deutsche Post: keine Rückzahlung der Subventionen für Ruhegehälter ehemaligen Postbeamten
Das EuG hat den Beschluss der Kommission, mit dem Deutschland aufgegeben wurde, von Deutsche Post einen Teil der Subventionen für die Ruhegehälter der ehemaligen Postbeamten zurückzufordern, für nichtig erklärt. Die Kommission hat das Vorliegen einer staatlichen Beihilfe festgestellt, ohne nachzuweisen, dass Deutsche Post durch diese staatliche Kofinanzierung ein tatsächlicher wirtschaftlicher Vorteil gegenüber ihren Wettbewerbern verschafft wurde. ...lesen Sie mehr