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Rechtsberatung

Brennstoffemissionshandel - Vorgaben zur Umsetzung

Zum 01.01.2021 star­tete die er­ste Han­dels­pe­riode zum Brenn­stoffe­mis­si­ons­han­del. Der Ge­setz­ge­ber legte zwi­schen­zeit­lich Ver­ord­nun­gen zur Um­set­zung vor. Ein Leit­fa­den kon­kre­ti­siert darüber hin­aus.

Verordnungen

Pünkt­lich zum Start des na­tio­na­len Brenn­stoffe­mis­si­ons­han­dels sind die zwei wich­tigs­ten Ver­ord­nun­gen zum Ge­setz in Kraft ge­tre­ten: die Brenn­stoffe­mis­si­ons­han­dels­ver­ord­nung (BEHV) und die Be­richt­er­stat­tungs­ver­ord­nung (EBeV 2022), beide vom 17.12.2020.

Die BEHV enthält u.a. De­tails zu den Kon­ten, die Ver­pflich­tete bei der Emis­si­ons­han­dels­stelle des Um­welt­bun­des­am­tes eröff­nen müssen, um Zer­ti­fi­kate kau­fen und ent­wer­ten zu können. Im Zu­sam­men­hang mit den Anträgen auf Kon­toeröff­nung müssen An­ga­ben ge­macht wer­den, die wahr­schein­lich nicht je­des Un­ter­neh­men auf An­hieb vor­lie­gen hat. Ver­pflich­tend sind z. B. An­ga­ben zur Geldwäschepräven­tion im Un­ter­neh­men (BEHV, An­lage 2 Nr. 9) oder die Vor­lage ei­nes Führungs­zeug­nis­ses für den vom Un­ter­neh­men zu be­nen­nen­den Kon­to­be­vollmäch­tig­ten (BEHV, An­lage 5 Nr. 6). Com­pli­ance-Kon­ten können be­reits eröff­net wer­den, Han­dels­kon­ten wer­den vor­aus­sicht­lich in den nächs­ten Mo­na­ten eröff­net wer­den können.

Die EBeV 2022 enthält Überg­angs­re­ge­lun­gen, die in den Jah­ren 2021 und 2022 für die Be­richt­er­stat­tung gel­ten. In An­lage 1 der Ver­ord­nung fin­den sich auch die Re­chen­ver­fah­ren, mit de­nen

  • die be­richts- und ab­ga­be­pflich­ti­gen Emis­sio­nen,
  • die Emis­sio­nen aus einem in Ver­kehr ge­brach­ten Brenn­stoff und
  • die ab­zugsfähi­gen Emis­sio­nen

er­mit­telt wer­den.

Schließlich enthält die EBeV 2022 auch Re­ge­lun­gen dazu, wie die Brenn­stoffe­mis­sio­nen er­mit­telt und berück­sich­tigt wer­den, die aus An­la­gen stam­men, die dem EU-Emis­si­ons­han­del un­ter­lie­gen (EBeV 2022, Anl. 3).

Leitfaden DEHST

Im April 2021 hat die Deut­sche Emis­si­ons­han­dels­stelle (DEHST) eine ak­tua­li­sierte Ver­sion ih­res Leit­fa­dens zum na­tio­na­len Emis­si­ons­han­del 2021 - 2022 vor­ge­legt. Darin sind ergänzende In­for­ma­tio­nen zur Ab­wick­lung des Emis­si­ons­han­dels, zur Men­ge­ner­mitt­lung und zur Be­richt­er­stat­tung ent­hal­ten.

Carbon Leakage Verordnung

Mit Span­nung wurde er­war­tet, wel­che Aus­nah­men zur Ver­mei­dung des sog. Car­bon-Le­akage vor­ge­se­hen wer­den. Am 07.07.2021 hat die Bun­des­re­gie­rung die BEHG-Car­bon-Le­akage-Ver­ord­nung (BECV) be­schlos­sen. Zu­vor hatte der Bun­des­tag Ände­run­gen ge­genüber dem vor­he­ri­gen Vor­schlag der Bun­des­re­gie­rung ver­langt. Die Ver­ord­nung tritt nach der Verkündung in Kraft.

Die Ver­ord­nung soll si­cher­stel­len, dass Un­ter­neh­men, die dem Brenn­stoffe­mis­si­ons­han­del un­ter­lie­gen, künf­tig eine fi­nan­zi­elle Kom­pen­sa­tion er­hal­ten, wenn die CO2-Be­prei­sung zu ei­ner Be­nach­tei­li­gung im grenzüber­schrei­ten­den Wett­be­werb führt. Der Großteil die­ser Mit­tel muss wie­derum in den Kli­ma­schutz in­ves­tiert wer­den.

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