Verordnungen
Pünktlich zum Start des nationalen Brennstoffemissionshandels sind die zwei wichtigsten Verordnungen zum Gesetz in Kraft getreten: die Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV) und die Berichterstattungsverordnung (EBeV 2022), beide vom 17.12.2020.
Die BEHV enthält u.a. Details zu den Konten, die Verpflichtete bei der Emissionshandelsstelle des Umweltbundesamtes eröffnen müssen, um Zertifikate kaufen und entwerten zu können. Im Zusammenhang mit den Anträgen auf Kontoeröffnung müssen Angaben gemacht werden, die wahrscheinlich nicht jedes Unternehmen auf Anhieb vorliegen hat. Verpflichtend sind z. B. Angaben zur Geldwäscheprävention im Unternehmen (BEHV, Anlage 2 Nr. 9) oder die Vorlage eines Führungszeugnisses für den vom Unternehmen zu benennenden Kontobevollmächtigten (BEHV, Anlage 5 Nr. 6). Compliance-Konten können bereits eröffnet werden, Handelskonten werden voraussichtlich in den nächsten Monaten eröffnet werden können.
Die EBeV 2022 enthält Übergangsregelungen, die in den Jahren 2021 und 2022 für die Berichterstattung gelten. In Anlage 1 der Verordnung finden sich auch die Rechenverfahren, mit denen
- die berichts- und abgabepflichtigen Emissionen,
- die Emissionen aus einem in Verkehr gebrachten Brennstoff und
- die abzugsfähigen Emissionen
ermittelt werden.
Schließlich enthält die EBeV 2022 auch Regelungen dazu, wie die Brennstoffemissionen ermittelt und berücksichtigt werden, die aus Anlagen stammen, die dem EU-Emissionshandel unterliegen (EBeV 2022, Anl. 3).
Leitfaden DEHST
Im April 2021 hat die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHST) eine aktualisierte Version ihres Leitfadens zum nationalen Emissionshandel 2021 - 2022 vorgelegt. Darin sind ergänzende Informationen zur Abwicklung des Emissionshandels, zur Mengenermittlung und zur Berichterstattung enthalten.
Carbon Leakage Verordnung
Mit Spannung wurde erwartet, welche Ausnahmen zur Vermeidung des sog. Carbon-Leakage vorgesehen werden. Am 07.07.2021 hat die Bundesregierung die BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) beschlossen. Zuvor hatte der Bundestag Änderungen gegenüber dem vorherigen Vorschlag der Bundesregierung verlangt. Die Verordnung tritt nach der Verkündung in Kraft.
Die Verordnung soll sicherstellen, dass Unternehmen, die dem Brennstoffemissionshandel unterliegen, künftig eine finanzielle Kompensation erhalten, wenn die CO2-Bepreisung zu einer Benachteiligung im grenzüberschreitenden Wettbewerb führt. Der Großteil dieser Mittel muss wiederum in den Klimaschutz investiert werden.