Aus exportkontrollrechtlicher Sicht hätte ein Brexit ohne Abkommen im Wesentlichen zur Folge, dass Lieferungen nach UK als Ausfuhren und nicht mehr als Verbringungen anzusehen wären. Hierdurch würden Genehmigungspflichten entstehen insbesondere im Zusammenhang mit Dual-Use-Gütern, bestimmten Feuerwaffen, den von der Anti-Folter-Verordnung erfassten Gütern sowie der damit hergehenden handelsseitigen und technischen Unterstützungen.
Das BAFA veröffentlichte dazu die neue Allgemeine Genehmigung Nr. 15 (AGG Nr. 15), die mit dem Wirksamwerden des harten Brexits für bestimmte Ausfuhren gelisteter Dual-Use-Güter des Anhangs I der EG-Dual-Use-Verordnung, die von in Deutschland niedergelassenen Unternehmen veranlasst werden, gelten soll. Damit möchte das BAFA den nun von der Genehmigungspflicht betroffenen inländischen Wirtschaftsbeteiligten ermöglichen, auch nach dem Brexit ihre Vertragspflichten ohne Lieferunterbrechungen oder -verzögerungen erfüllen zu können. Die AGG Nr. 15 wird jedoch nur für Verträge, die bereits vor dem 29.3.2019 geschlossen wurden und nur für einen Übergangszeitraum bis zum 31.3.2020 gelten.
Zusammengefasst entfaltet die AGG Nr. 15 ihre Gültigkeit in folgenden Fällen:
- Ausfuhren in Freizonen und Freilager in UK,
- Ausfuhren nach UK, soweit dem Ausführer bekannt ist, dass das endgültige Bestimmungsziel der Güter außerhalb von UK liegt sowie
- Ausfuhren in alle Länder, sofern die Ausfuhr auf Veranlassung eines in UK niedergelassenen Unternehmens auf Grundlage von Ausfuhrgenehmigungen, die durch UK noch als EU-Mitgliedstaat erteilt wurden, erfolgt.
Eine Vorabfassung der AGG Nr. 15 finden Sie hier.
Eine weitere mit dem EU-Austritt veranlasste Änderung ist die Aufnahme des Vereinigten Königreichs in den begünstigten Länderkreis der AGG Nr. EU 001.
Hinweis
Allgemeine Genehmigungen sind eine Sonderform von Ausfuhrgenehmigungen und müssen nicht beantragt werden. Mit der Bekanntgabe der Genehmigungen sind automatisch alle Ausfuhren genehmigt, die die Voraussetzungen der jeweiligen AGG erfüllen. Dadurch bieten sie den Ausführern den Vorteil der sofortigen Liefermöglichkeit und der Planungssicherheit für die Dauer der Gültigkeit der jeweiligen AGG.