Die britische Regierung bereitet sich auf den Brexit vor und hat inzwischen den Zolltarif inklusive der für den Import geltenden Zollsätze veröffentlicht. Der Zolltarif soll nach dem Brexit für die Wareneinfuhr aus Drittstaaten in das Vereinigte Königreich gelten. Er entspricht weitgehend dem EU-Zolltarif und übernimmt auch die in der EU geltenden Drittlandszollsätze.
Aufgrund der schwierig verlaufenden Brexit-Verhandlungen bleibt es weiterhin ungewiss, ab wann der britische Zolltarif angewendet wird.
Sollten sich die EU und das Vereinigten Königreich noch auf ein Austrittsabkommen einigen können, wird es eine Übergangsphase bis zum 31.12.2020 geben. Kommt es dagegen zu einem No-Deal-Brexit, tritt der britische Zolltarif bereits am 30.3.2019 in Kraft. Bis dahin behält der EU-Zolltarif für das Vereinigte Königreich seine Gültigkeit.
Unternehmen sollten in jedem Fall folgende Punkte im Auge behalten:
- Unternehmen müssen sich auf die zwangsläufigen Verzögerungen des Warenflusses vorbereiten.
- Unternehmen müssen prüfen, ob sie zollrechtlich personell und technisch für einen Brexit gerüstet sind.
- Es ist zu eruieren, ob Waren durch Vormaterialien aus UK ihren EU-Ursprung verlieren.
- Nach dem Brexit ist Großbritannien aus EU-Sicht ein Drittland, daher gilt es bei der Ausfuhr Besonderheiten zu beachten.