deen

Steuerberatung

Brexit-Ticker

Die Ver­hand­lungs­frist für den Aus­tritt des Ver­ei­nig­ten König­reichs aus der EU wur­den noch­mals verlängert. Da­mit be­steht wie­der ein Fun­ken Hoff­nung, dass sich das Ver­ei­nigte König­reich und die Eu­ropäische Union noch auf ein Aus­tritts­ab­kom­men ei­ni­gen. Un­ser Brexit-Ti­cker hält Sie up to date!

Ebner Stolz Brexit-Ticker © Unsplash

Harter Brexit: Notfallplan für Datentransfers

Kommt es Ende Ok­to­ber 2019 zu einem un­ge­re­gel­ten Aus­tritt der Bri­ten aus der Eu­ropäischen Union, würde Großbri­tan­nien zu einem Dritt­land - und zwar auch aus da­ten­schutz­recht­li­cher Per­spek­tive. Dies hätte zur Folge, dass Da­ten­trans­fers nach UK nach der Da­ten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DS­GVO) be­son­ders ab­zu­si­chern sind. Be­trof­fen sind alle Un­ter­neh­men mit Sitz in der EU, die per­so­nen­be­zo­gene Da­ten in Großbri­tan­nien ver­ar­bei­ten, dort­hin trans­fe­rie­ren oder von dort er­hal­ten. Für Da­tenüber­mitt­lun­gen nach Großbri­tan­nien ist im Falle ei­nes har­ten Brex­its die Nut­zung sog. Stan­dard­ver­trags­klau­seln bzw. die ausdrück­li­che Ein­wil­li­gung der Be­trof­fe­nen er­for­der­lich.

Mit Hilfe sog. EU-Stan­dard­ver­trags­klau­seln kann eine rechts­kon­forme Über­mitt­lung si­cher­ge­stellt wer­den. Mit die­sen EU-Stan­dard­ver­trags­klau­seln soll ein an­ge­mes­se­nes Da­ten­schutz­ni­veau ge­genüber Dritt­staa­ten gewähr­leis­tet wer­den. Be­ste­hen der­ar­tige Stan­dard­ver­trags­klau­seln, ist der dar­auf ba­sie­rende Da­ten­trans­fer ohne wei­tere Ge­neh­mi­gun­gen durch die Auf­sichts­behörde zulässig. An­de­ren­falls dro­hen hohe Bußgelder.

Zugang britischer Staatsangehöriger zum deutschen Arbeitsmarkt

Sollte das Ver­ei­nigte König­reich aus der EU aus­schei­den, können sich bri­ti­sche Staats­an­gehörige grundsätz­lich nicht mehr auf die Ar­beit­neh­mer­freizügig­keits­rechte in der EU be­ru­fen. Wird kein Aus­tritts­ab­kom­men ra­ti­fi­ziert, ver­lie­ren sie den nach dem Freizügig­keits­recht be­ste­hen­den freien Zu­gang zum deut­schen Ar­beits­markt und un­ter­lie­gen den re­gulären, für Dritt­staats­an­gehörige gel­ten­den ausländer­be­schäfti­gungs­recht­li­chen Vor­schrif­ten des Auf­ent­halts­ge­set­zes und - wenn sie eine Auf­ent­halts­er­laub­nis zum Zwecke der Be­schäfti­gung be­an­tra­gen - der Be­schäfti­gungs­ver­ord­nung.

EU gewährt Fristverlängerung bis 31.10.2019

Die EU gewährt dem Ver­ei­nig­ten König­reich eine er­neute Verlänge­rung der Ver­hand­lungs­frist bis 31.10.2019. Auf Be­trei­ben von EU-Ratspräsi­dent Do­nald Tusk wurde am 10.4.2019 zu­dem ein fle­xi­bler Frist­ab­lauf ver­ein­bart. Sollte das bri­ti­sche Par­la­ment be­reits zu einem früheren Zeit­punkt einem Aus­tritts­ab­kom­men zu­stim­men, läuft die Frist zum ers­ten Tag des Fol­ge­mo­nats ab. 

BAFA zu Änderungen bei Ausfuhrgenehmigungen

Das Bun­des­amt für Wirt­schaft und Außen­kon­trolle (BAFA) gibt mit ei­ner neuen All­ge­mei­nen Ge­neh­mi­gung Hil­fe­stel­lun­gen für be­trof­fene Un­ter­neh­mern, falls es zum Aus­schei­den des Ver­ei­nig­ten König­reichs aus der EU ohne Aus­tritts­ver­ein­ba­run­gen kom­men sollte. Le­sen Sie hier mehr dazu.

No-Deal-Brexit zum 12.4.2019 droht

Da das bri­ti­sche Par­la­ment auch in ei­ner Ab­stim­mung Ende März 2019 dem Aus­tritts­ver­trag nicht zu­stimmte, gilt nun als Aus­tritts­ter­min der 12.4.2019. In zahl­rei­chen Ab­stim­mun­gen konn­ten sich die Par­la­men­ta­rier nicht auf ein Vor­ge­hen ei­ni­gen, wes­halb in zum­neh­men­den Maße ein sog. No-Deal-Sze­na­rio droht, in dem das Ver­ei­nigte König­reich un­ge­re­gelt aus der EU mit Ab­lauf des 12.4.2019 aus­schei­det.

Verlängerung der Verhandlungsfrist gewährt

Am 22.3.2019 ei­nig­ten sich die EU und das Ver­ei­nigte König­reich dar­auf, dass sich das Aus­tritts­da­tum zu­min­dest auf den 12.4.2019 ver­schiebt. So­fern das bri­ti­sche Par­la­ment doch noch dem Aus­tritts­ver­trag zeit­nah zu­stim­men sollte, würde der Aus­tritt erst zum 22.5.2019 wirk­sam wer­den.

Britisches Parlament will Verlängerung der Verhandlungsfrist

Am 14.3.2019 ent­schied das bri­ti­sche Par­la­ment darüber, ob The­resa May den Auf­trag erhält, eine Verlänge­rung der Ver­hand­lungs­frist in Brüssel zu be­an­tra­gen. Die Ab­ge­ord­ne­ten vo­tier­ten dafür, wor­auf­hin ein ent­spre­chen­der An­trag auch be­reits ge­stellt wurde.

No-Deal-Brexit wird abgelehnt

Nach dem er­neu­ten Schei­tern des Aus­tritts­ab­kom­mens im bri­ti­schen Par­la­ment, stellte The­resa May am 13.3.2019 die Frage zur Ab­stim­mung, ob das Ver­ei­nigte König­reich mit Ab­lauf des 29.3.2019, dem Ende der Ver­hand­lungs­frist, ohne Ver­ein­ba­run­gen über die Aus­tritts­mo­da­litäten aus der EU aus­schei­den soll. 321 zu 278 Ab­ge­ord­nete spra­chen sich ge­gen einen No-Deal-Brexit aus. Im nächs­ten Schritt wird nun im bri­ti­schen Par­la­ment eine Ent­schei­dung darüber ein­ge­holt, ob eine Verlänge­rung der Ver­hand­lungs­frist be­an­tragt wer­den soll.

Britisches Parlament lehnt Austrittsabkommen erneut ab

Wie letzt­lich zu er­war­ten, lehnte das bri­ti­sche Par­la­ment am 12.3.2019 das mit leich­ten Mo­di­fi­ka­tio­nen veränderte Aus­tritts­ab­kom­men er­neut ab. Da­bei konnte Pre­mier­mi­nis­te­rin The­resa May nur un­we­sent­lich mehr Ab­ge­ord­nete für das mit der EU aus­ge­han­delte Aus­tritts­ab­kom­men ge­win­nen. So stimm­ten 391 zu 242 da­ge­gen. In der Ab­stim­mung im Fe­bruar lag die Ab­leh­nung bei 432 zu 202 Ab­ge­ord­ne­ten.

Verlängerung der Verhandlungsfrist?

Auf Grund des zu­neh­men­den Drucks aus den ei­ge­nen Rei­hen si­gna­li­sierte Pre­mier­mi­nis­te­rin The­resa May am 26.2.2019, dass das Par­la­ment über eine Verlänge­rung der Ver­hand­lungs­frist längs­tens bis Juni 2019 ab­stim­men sollte, so­fern keine Ei­ni­gung über das Aus­tritts­ab­kom­men zu­stande käme und auch ein un­ge­re­gel­ter Brexit nicht gewünscht wäre. Die je­wei­li­gen Ab­stim­mun­gen sol­len Pres­se­ver­laut­ba­run­gen zu­folge bis spätes­tens 14.3.2019 er­fol­gen.

Bundestag beschließt Brexit-Steuerbegleitgesetz

Am 21.2.2019 be­schloss der Bun­des­tag das Brexit-Steu­er­be­gleit­ge­setz. Durch die darin ent­hal­te­nen Re­ge­lun­gen soll ver­mie­den wer­den, dass al­lein das Aus­schei­den des Ver­ei­nig­ten König­reichs aus der EU zu steu­er­lich nach­tei­li­gen Fol­gen für Un­ter­neh­men in Deutsch­land führt (mehr dazu fin­den Sie hier). Um in Kraft tre­ten zu können, be­darf das Ge­setz noch der Zu­stim­mung des Bun­des­rats.

Vorsteuervergütungsanträge in UK für das Jahr 2018

So­fern das Ver­ei­nigte König­reich mit Ab­lauf des 29.3.2019 ohne Aus­tritts­ab­kom­men aus der EU aus­schei­det, be­steht für EU-Un­ter­neh­mer, die im Ver­ei­nig­ten König­reich einen Vor­steu­er­vergütungs­an­trag stel­len wol­len, drin­gen­der Hand­lungs­be­darf. Mehr dazu le­sen Sie hier.

Vorkehrungen des nationalen Gesetzgebers

Der dro­hende Brexit ver­an­lasste den deut­schen Ge­setz­ge­ber be­reits zu meh­re­ren Ge­setz­ge­bungs­ver­fah­ren, um ne­ga­tive Fol­gen durch das Aus­schei­den des Ver­ei­nig­ten König­reichs aus der EU zu ver­mei­den bzw. ab­zu­fe­dern. Hier können Sie sich einen ak­tu­el­len Über­blick ver­schaf­fen.

Auswirkungen des Brexits auf entsandte Mitarbeiter

Mit ei­ner der Gründe für den Brexit war die Ar­beit­neh­mer­freizügig­keit, die schein­bar vie­len Bri­ten ein Dorn im Auge ist. Ob nun be­reits mit Ab­lauf der Ver­hand­lungs­frist zum 29.3.2019 oder erst zu einem späte­ren Zeit­punkt, der Brexit wird weit­rei­chende Fol­gen für Mit­ar­bei­ter, die nach UK ent­sandt wur­den bzw. von dort aus zeit­lich be­grenzt in einem Un­ter­neh­men in der EU ein­ge­setzt wer­den. Wel­che Aus­wir­kun­gen kon­kret zu er­war­ten sind, le­sen Sie hier.

Brexit-Deal gescheitert - Zölle immer wahrscheinlicher

Nach­dem das bri­ti­sche Par­la­ment am 15.1.2019 den zwi­schen dem Ver­ei­nig­ten König­reich und der EU aus­ge­han­del­ten Ent­wurf über ein Aus­tritts­ab­kom­men ab­ge­lehnt hat, wurde das Sze­na­rio, dass ab 30.3.2019 Zölle auf Im­porte ins Ver­ei­nigte König­reich bzw. Ex­porte aus dem Ver­ei­nig­ten König­reich er­ho­ben wer­den, deut­lich wahr­schein­li­cher. Mehr dazu le­sen Sie hier.

Handlungsbedarf für mittelständische Unternehmen in Deutschland

Ob nun das „worst case“-Sze­na­rio ei­nes un­ge­re­gel­ten Brex­its oder aber ge­re­gel­ter Brexit ggf. mit einem Überg­angs­zeit­raum Rea­lität wird - auf mit­telständi­sche Un­ter­neh­men in Deutsch­land kommt um­fang­rei­cher Hand­lungs­be­darf zu, um sich dar­auf ein­zu­stel­len. Mit un­se­rer Bro­schüre können Sie sich einen Über­blick ver­schaf­fen.

nach oben