Als Hilfestellung für europäische Unternehmen zur Vorbereitung auf den Brexit hat die EU-Kommission eine „Brexit-Checkliste“ veröffentlicht und eine Website eingerichtet, auf der die Kommission praktische Tipps und Empfehlungen sowie mögliche Auswirkungen für Unternehmen zusammenfasst.
Zunächst empfiehlt die EU-Kommission allen Unternehmen zu prüfen, ob sie im Vereinigten Königreich wirtschaftlich tätig sind oder Waren durch das Vereinigte Königreich befördern oder von dort erhalten. In diesem Fall ist in einem ersten Schritt eine Registrierung des Unternehmens bei der nationalen Zollbehörde für den Handel mit Drittländern notwendig.
Des Weiteren rät die EU-Kommission den Unternehmen zu prüfen, ob sie über die notwendigen personellen und technischen Ressourcen und Kapazitäten sowie zollrechtlichen Bewilligungen verfügen, z. B. für die sog. besondere Verwendung (Lagerung, Verarbeitung etc.).
Um mögliche Engpässe in der Lieferkette nach dem Brexit zu vermeiden, empfiehlt die EU-Kommission darüber hinaus, frühzeitig mit allen Geschäftspartnern, wie Lieferanten, Vermittlern und Beförderern, über mögliche Probleme und Herausforderungen zu sprechen, um Lösungen zu erarbeiten.