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Steuerberatung

Umsatzsteuersatzänderung und IT-technische Umsetzung

Der Ko­ali­ti­ons­aus­schuss hat sich am 3.6.2020 an­ge­sichts der Corona-Krise auf ein um­fas­sen­des Kon­junk­tur- und Kri­sen­bewälti­gungs­pa­ket verständigt. Eine der steu­er­li­chen Maßnah­men ist die be­fris­tete Ab­sen­kung des Mehr­wert­steu­er­sat­zes von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 % vom 1.7.2020 bis 31.12.2020.

Auch wenn ak­tu­ell noch kein Ge­setz­ent­wurf vor­liegt, ist mit ei­ner ge­setz­ge­be­ri­schen Um­set­zung im Eil­tempo zu rech­nen. Un­ter­neh­men soll­ten sich da­her schnell einen Über­blick über mögli­che Aus­wir­kun­gen der Ände­rung ver­schaf­fen und ent­spre­chende Um­stel­lungsmaßnah­men er­grei­fen.

In die­ser Bro­schüre ge­ben wir einen ers­ten – nicht ab­schließen­den – Über­blick über wich­tige Punkte, die bei der An­pas­sung zu berück­sich­ti­gen sind. Der Über­blick ba­siert auf den Er­fah­rungs­wer­ten der Steu­er­satzände­run­gen der Ver­gan­gen­heit und ist vor­be­halt­lich an­der­wei­ti­ger Re­ge­lun­gen durch die Fi­nanz­ver­wal­tung.

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