Der Koalitionsausschuss hat sich am 3.6.2020 angesichts der Corona-Krise auf ein umfassendes Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket verständigt. Eine der steuerlichen Maßnahmen ist die befristete Absenkung des Mehrwertsteuersatzes von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 % vom 1.7.2020 bis 31.12.2020.
Auch wenn aktuell noch kein Gesetzentwurf vorliegt, ist mit einer gesetzgeberischen Umsetzung im Eiltempo zu rechnen. Unternehmen sollten sich daher schnell einen Überblick über mögliche Auswirkungen der Änderung verschaffen und entsprechende Umstellungsmaßnahmen ergreifen.
In dieser Broschüre geben wir einen ersten – nicht abschließenden – Überblick über wichtige Punkte, die bei der Anpassung zu berücksichtigen sind. Der Überblick basiert auf den Erfahrungswerten der Steuersatzänderungen der Vergangenheit und ist vorbehaltlich anderweitiger Regelungen durch die Finanzverwaltung.