Verschärfung der deutschen Anti-Treaty-Shopping-Regelungen
Weitere Ausgaben
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Fit für den Jahreswechsel 2024/2025 - steuerliche Handlungsmöglichkeiten
Derzeit befinden sich noch einige Steuergesetze im Gesetzgebungsverfahren, die - sofern sie final beschlossen werden - zu zahlreichen steuerlichen Änderungen zum Jahreswechsel 2024/2025 führen werden. Für Unternehmen bedeutet dies, etwaigen sich daraus ergebenden Handlungsbedarf oder auch Handlungsoptionen zu erkennen und ggf. noch vor dem Jahreswechsel umzusetzen. Einige Überlegungen zu Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten haben wir für Sie in der vorliegenden Broschüre zusammengetragen, die aber keinesfalls den Anspruch auf Vollständigkeit erheben können und sollen.
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Verschärfungen bei der Vorlage von Verrechnungspreisdokumentationen
Ab 2025 gelten in Deutschland inhaltlich und zeitlich verschärfte Vorlagepflichten für Verrechnungspreisdokumentationen. Diese erfordern faktisch eine fortlaufende Aktualisierung der Dokumentation.
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Globale Mindeststeuer: Herausforderung für große Konzerne
Erstmals für das Wirtschaftsjahr 2024 haben große Konzerne zu prüfen, inwieweit ein Steuererhöhungsbetrag aufgrund der Vorgaben der globalen Mindeststeuer zu zahlen ist. Dabei gilt: Selbst wenn alle Konzerneinheiten in Staaten mit einem nominalen Unternehmenssteuersatz weit über dem Mindeststeuersatz von 15 % ansässig sind, ist das Thema globale Mindeststeuer nicht erledigt. Allerdings können vorübergehende Erleichterungen genutzt werden und dürften in vielen Fällen den Administrationsaufwand zeitweise verringern.
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Auslandsengagement im internationalen Mittelstand
Der Mittelstand ist wesentlicher Erfolgsgarant für die positive Entwicklung der deutschen Binnenwirtschaft. In Deutschland verwurzelt, sind viele Mittelständler längst weltweit unterwegs. Sie pflegen Geschäftsbeziehungen in zahlreichen Ländern, erbringen Warenlieferungen und Dienstleistungen rund um den Globus und unterhalten Betriebsstätten sowie Tochtergesellschaften im Ausland.
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Globale Mindeststeuer - Herausforderung für mittelständische Unternehmen
Mit dem Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz vom 21.12.2023 wurden die EU-Vorgaben zur Einführung einer globalen Mindeststeuer in ein nationales Gesetz umgesetzt. Damit sind auch große mittelständische Unternehmensgruppen verpflichtet, ab dem Geschäftsjahr 2024 zu prüfen, ob die Gewinne weltweit einer effektiven Steuerbelastung von mindestens 15 % unterliegen. Neben daraus ggf. resultierenden steuerlichen Mehrbelastungen und hohem Deklarationsaufwand kommen auf Unternehmen insb. umfassende Ermittlungsaufgaben zu. Dabei haben mittelständische Unternehmen, die in Deutschland oftmals als Personengesellschaften strukturiert sind, einige zusätzliche Besonderheiten zu beachten. RSM Ebner Stolz stellt in der Broschüre die Regelungen der globalen Mindeststeuer in Deutschland in Grundzügen dar und geht auf die Besonderheiten für mittelständische Unternehmen ein. Der Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI) bewertet die Mindeststeuer-Vorgaben und stellt Forderungen für eine praxistaugliche Umsetzung aus Sicht der Wirtschaft.