Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften können ab 2022 die Option nutzen, ertragsteuerlich wie eine Kapitalgesellschaft behandelt zu werden (§ 1a KStG). Das Finanzministerium Schleswig-Holstein weist mit Kurzinformation vom 11.08.2021 darauf hin, dass die Finanzverwaltung das bundeseinheitliche Muster der Anträge auf Option zur Körperschaftsbesteuerung nach § 1a Abs. 1 KStG bzw. des Antrags auf Rückoption nach § 1a Abs. 4 KStG veröffentlicht hat.
Die Option zur Körperschaftsbesteuerung hat durch Übermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu erfolgen. Sie kann erstmalig für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2021 beginnen, ausgeübt werden, wobei der Antrag spätestens einen Monat vor Beginn des Wirtschaftsjahres zu stellen ist.
Hinweis: Das Antragsformular zum Optionsmodell soll dem Vernehmen nach am 24.11.2021 in ELSTER bereitgestellt werden. Sollte hier eine Verzögerung eintreten, wird die Antragstellung - so das Finanzministerium Schleswig-Holstein - übergangsweise in einem zusätzlich zu etablierenden Papierverfahren erfolgen müssen.