In seiner Sitzung vom 2.6.2017 stimmte der Bundesrat dem Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz zu. Dabei forderte der Bundesrat zugleich, über die im Gesetz enthaltenen Maßnahmen weitere geeignete Schritte zu ergreifen, um die Transparenz bei finanziellen Auslandsbeziehungen zu erhöhen und die internationale Steuerumgehung zu bekämpfen. Konkret sieht er Handlungsbedarf bei der Schaffung von Regelungen für eine gesetzliche Anzeigepflicht für Steuergestaltungen.
Zum anderen stimmte der Bundesrat dem sog. Lizenzschrankengesetz zu, mit dem neben der Einführung einer Lizenzschranke eine gesetzliche Regelung zur Steuerfreiheit von Sanierungserträgen geregelt wird. Weitere Informationen zum Inhalt des Gesetzes finden Sie hier.