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Bundestagswahl 2021: Wer zahlt die Zeche der Corona- und Wirtschaftskrise?

Auf­grund der Corona-Pan­de­mie hat der deut­sche Staat - rich­ti­ger­weise - enorme Aus­ga­ben zur Un­terstützung der Wirt­schaft ge­leis­tet, um eine noch schlim­mere Wirt­schafts­krise mit Un­ter­neh­mens­in­sol­ven­zen und Ar­beits­platz­ver­lus­ten zu ver­mei­den. Was die Pan­de­mie be­trifft, zeigt sich nun glück­li­cher­weise an­ge­sichts sin­ken­der In­fek­ti­ons­zah­len und stei­gen­der Impf­quote ein Hoff­nungs­schim­mer - doch wie können die Las­ten der Pan­de­mie, kon­kret mehr als 200 Mrd. Euro, ge­recht ver­teilt wer­den? Das dürfte vor al­lem in An­be­tracht der Bun­des­tags­wahl im Sep­tem­ber von großer Be­deu­tung sein.

Er­ste Vor­schläge können den Wahl­pro­gram­men der Par­teien ent­nom­men wer­den. Kon­kret von In­ter­esse ist da­bei die an­ge­strebte Steu­er­po­li­tik und wie wahr­schein­lich de­ren Um­set­zung in den mögli­chen Ko­ali­ti­ons­sze­na­rien sein könnte.

Aktuelle Entwicklungen zum steuerlichen Querverbund© iStock

Spitzenverdiener bei den einen im Visier…

Grüne, SPD und Linke ver­fol­gen uni­sono ein Ziel: Spit­zen­ver­die­ner soll­ten stärker zur Kasse ge­be­ten wer­den - klei­nere und mitt­lere Ein­kom­men we­ni­ger. Und: die erb­schaft­steu­er­li­chen Re­ge­lun­gen sol­len ver­schärft wer­den so­wie die Vermögen­steuer wie­der­auf­le­ben. Noch ra­di­ka­ler ist die Links­par­tei, die zusätz­lich eine Vermögens­ab­gabe zur Fi­nan­zie­rung der Corona-Las­ten einführen möchte.

Alle drei Par­teien möch­ten die Ein­kom­men­steuer re­for­mie­ren und ha­ben dafür Mehr­be­las­tun­gen für höhere Ein­kom­men im Blick. Da­bei wird al­ler­dings die Schwelle un­ter­schied­lich de­fi­niert, ab der ein höheres Ein­kom­men vor­lie­gen soll.

… die anderen wollen eine Abschaffung des Mittelstandsbauchs

CDU und CSU se­hen zwar ebenso eine Ent­las­tung klei­ne­rer und mitt­le­rer Ein­kom­men vor. Eine höhere Be­las­tung von darüber­hin­aus­ge­hen­den Ein­kom­men ist da­ge­gen nicht ge­plant.

Die FDP be­kennt sich zu einem neo­li­be­ra­len Kon­zept. Kon­kret setzt sie sich für die Ab­schaf­fung des Mit­tel­stands­bauchs im Ein­kom­men­steu­er­ta­rif ein und möchte einen leis­tungs­ge­rech­ten „Chan­cen­ta­rif“ ge­stal­ten. Steu­er­ta­rif, Frei­gren­zen und Pausch­beträge sol­len re­gelmäßig an­ge­passt wer­den, der Spit­zen­steu­er­satz soll ab 90.000 Euro grei­fen. Der So­li­da­ritätszu­schlag soll in Gänze ab­ge­schafft wer­den.

Im Wahl­pro­gramm der AfD wer­den steu­er­po­li­ti­sche The­men nur ge­streift. Ge­ne­rell spricht sie sich für eine Ent­las­tung des Mit­tel­stan­des und so­gar für die Ab­schaf­fung der Erb­schaft­steuer aus.

Unternehmensbesteuerung

Die Links­par­tei will die Körper­schaft­steuer von heute 15 % auf 25 % erhöhen und zu­gleich die Ge­wer­be­steuer ver­schärfen, die nur we­nige an­dere Länder ken­nen. Da­ge­gen spre­chen sich die Li­be­ra­len für de­ren Ab­schaf­fung im Zuge der Har­mo­ni­sie­rung der Un­ter­neh­men­steu­ern in Eu­ropa aus. Sie soll durch einen kom­mu­na­len Zu­schlag auf die Körper­schaft­steuer mit ei­ge­nem He­be­satz­recht er­setzt wer­den. In der Union ist von ei­ner De­cke­lung der Un­ter­neh­men­steu­ern auf im Un­ter­neh­men be­las­sene Ge­winne von 25 % die Rede.

Reizthema Vermögensteuer

So­wohl Grüne, SPD als auch Linke se­hen die Wie­der­einführung der Vermögen­steuer vor, die Links­par­tei so­gar zu­dem die Einführung ei­ner Vermögens­ab­gabe. Die Hal­tung der FDP zu die­sem Thema ist ein­deu­tig: Sie hatte im Ja­nuar 2021 einen Ge­set­zes­vor­schlag ein­ge­bracht, wo­nach die der­zeit aus­ge­setzte Vermögens­steuer ganz ab­ge­schafft wer­den soll. Die Union spricht sich ge­gen eine Wie­der­be­le­bung der Vermögen­steuer aus. Laut Wahl­pro­gramm der AfD soll diese er­satz­los weg­fal­len.

Hin­weis: Seit 1997 wird die Vermögen­steuer auf­grund ei­ner Ent­schei­dung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts aus dem Jahr 1995 (Az. 2 BvL 31/91; BStBl. 1995 II, S. 655) nicht mehr er­ho­ben. Grund war die grobe Un­gleich­be­hand­lung der ver­schie­de­nen Vermögens­ar­ten, spe­zi­ell des Grund­vermögens. Zu­dem wurde be­reits in der Ver­gan­gen­heit in Frage ge­stellt, ob die Vermögen­steuer an­ge­sichts des enor­men Er­he­bungs­auf­wands tatsäch­lich zu einem Ein­nah­men­plus für den Fis­kus führen kann. Statt Grund­vermögen höher zu be­wer­ten und da­mit stärker zu be­steu­ern, wie dies im Ver­fas­sungs­ge­richts­ur­teil ge­for­dert wurde, ent­schied sich die da­ma­lige Bun­des­re­gie­rung, die Vermögen­steuer nicht mehr zu er­he­ben. Das Vermögen­steu­er­ge­setz ist aber bis­her nicht auf­ge­ho­ben. Bis heute wurde das Vermögen­steu­er­ge­setz je­doch auf­grund der be­ste­hen­den ho­hen ver­fas­sungs­recht­li­chen Hürden noch nicht an­ge­passt.

Kon­kret be­inhal­ten die Pro­gramme von Grünen, SPD und Links­par­tei be­reits fol­gende Rah­men­da­ten:

Blick über die Grenze

Deutsch­land ist im in­ter­na­tio­na­len Ver­gleich schon jetzt ein Hoch­steu­er­stand­ort (siehe dazu no­vus Man­dan­ten­in­for­ma­tion, Juni 2021 S. 5). Daran dürfte sich auch nichts ändern, selbst wenn an­dere Staa­ten, etwa die USA oder Großbri­tan­nien, eine Erhöhung der Un­ter­neh­men­steu­ersätze an­gekündigt ha­ben. Eine Vermögens­be­steue­rung ist nur in we­ni­gen Staa­ten an­zu­tref­fen.

Fazit

Of­fen­sicht­lich ist, dass die enor­men Mehr­aus­ga­ben des Staa­tes, aus­gelöst durch die Corona-Krise und die da­mit ein­her­ge­hende Wirt­schafts­krise, ge­gen­fi­nan­ziert wer­den müssen. Um diese Last nicht aus­schließlich künf­ti­gen Ge­ne­ra­tio­nen auf­zubürden, ist mit ei­ner Mehr­be­las­tung der Steu­er­pflich­ti­gen zu rech­nen. Wich­tig ist da­bei al­ler­dings, dass da­durch der nun wie­der an­lau­fende Mo­tor für Wachs­tum nicht durch über­bor­dende Steu­er­mehr­be­las­tun­gen ab­ge­dros­selt wird. Insb. aus Sicht mit­telständi­scher Un­ter­neh­men, die re­gelmäßig von Fa­mi­li­en­un­ter­neh­mern geführt wer­den, wäre ge­rade die Rück­kehr der Vermögen­steuer das größte an­zu­neh­mende Übel. Denn da­durch würden den Un­ter­neh­mern li­quide Mit­tel durch die zusätz­li­che Steu­er­be­las­tung ent­zo­gen, die an­dern­falls für die Wirt­schaft an­kur­belnde In­ves­ti­tio­nen ge­nutzt wer­den könn­ten. Die Folge: Die Wirt­schaft wächst da­durch lang­sa­mer, wo­durch das Auf­kom­men aus Ein­kom­men- und Kon­sum­steu­ern eben­falls sin­ken würde. Schließlich könnte dies auch für das Be­schäfti­gungs­ni­veau einen Rück­gang be­deu­ten.

Steu­er­pflich­tige und insb. Un­ter­neh­men soll­ten die Ent­wick­lun­gen in der po­li­ti­schen Dis­kus­sion bis zum Aus­gang der Bun­des­tags­wahl be­ob­ach­ten und sich auch Ge­dan­ken über ihre Vermögens­nach­folge ma­chen. So kann Vermögen be­reits auf die nächste Ge­ne­ra­tion über­tra­gen oder in eine Stif­tung ein­ge­bracht wer­den.

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