Mit der Verordnung zur Schaffung eines CO2-Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism - CBAM), die zum 17. Mai 2023 europaweit in Kraft getreten ist, werden umfangreiche Emissionsmeldepflichten eingeführt.
Bereits ab dem 1. Oktober 2023 beginnt die Übergangsphase mit einer quartalsweisen Berichtspflicht für Importeure und indirekte Zollvertreter, die Zement, Strom, Düngemittel, Eisen und Stahl, Aluminium oder Wasserstoff in die EU importieren. Ab 2026 dürfen nur noch registrierte CBAM-Anmelder Waren dieser Segmente in die EU einführen. Zudem sind dann für die in diese Waren eingebetteten CO2-Emissionen Zertifikate zu erwerben sowie entsprechende Erklärungspflichten zu erfüllen.
In unserem Webinar geben wir einen Überblick über die kurzfristig zu erfüllenden Berichts- und Erklärungspflichten und zeigen auf, welche Auswirkungen sich für die gesamte Lieferkette ergeben. Dazu geben wir Ihnen erste Handlungsempfehlungen für eine effiziente Umsetzung des CBAM in Ihrem Unternehmen.
Inhalte
- Überblick über den CO2-Grenzausgleichsmechanismus, dessen Anwendungsbereich sowie die rechtlichen Hintergründe
- Berichtspflichten und Emissionsberechnung während der Übergangsphase vom 1. Oktober 2023 bis 31. Dezember 2025
- Emissionshandel und Erklärungspflichten ab 1. Januar 2026
- Effiziente Umsetzung des CBAM im Unternehmen
Das Webinar wird mit GoToWebinar durchgeführt. Als Teilnehmer benötigen Sie lediglich einen PC mit Internetanschluss. Den Ton erhalten Sie über die telefonische Einwahl in die Konferenz oder über Lautsprecher.
Die Teilnahme ist kostenfrei.