Bislang erfolgte die elektronische Übermittlung der Country-by-Country-Reports (CbCR) im XML-Format per De-Mail. Seit Dezember 2018 konnten die Berichte auch über die Massendatenschnittstelle ELMA übermittelt werden. Dies sollte laut dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab 1.7.2019 verpflichtend sein.
Mit Verweis auf technische Komplikationen verlängert das BZSt die Übergangsfrist nun bis 31.8.2019.
Hinweis
Weitere Informationen zur Übermittlung des CbCR per ELMA entnehmen Sie bitte der Kurzinformation des BZSt vom 28.6.2019.