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International

China: Erweiterung der Vorsteuerabzüge

Seit 1.4.2019 gel­ten in China ge­min­derte Mehr­wert­steu­ersätze. Zu­dem wur­den mit Wir­kung ab 1.4.2019 die Vor­steu­er­abzüge in be­stimm­ten Be­rei­chen er­wei­tert.

Kon­kret kann nun auch für Per­so­nen­beförde­rungs­leis­tun­gen der Vor­steu­er­ab­zug gel­tend ge­macht wer­den, wenn Um­satz­steuer-Son­der­rech­nun­gen und qua­li­fi­zie­rende Fahr­aus­weise bzw. Ti­ckets vor­lie­gen. Aus die­sen Do­ku­men­ten muss her­vor­ge­hen, wer Rei­sen­der war, so­wie der Rech­nungs­be­trag und der Um­satz­steu­er­satz aus­ge­wie­sen wer­den.

Ent­ge­gen der bis­he­ri­gen Re­ge­lung, wo­nach Vor­steuer für un­be­weg­li­che Wirt­schaftsgüter ver­teilt im Jahr des Er­werbs und im Fol­ge­jahr gel­tend ge­macht wer­den konnte, ist nun die ge­samte Vor­steuer bei Er­werb von un­be­weg­li­chen Wirt­schaftsgütern ab dem 1.4.2019 so­fort ab­zugsfähig.

Für qua­li­fi­zierte Um­satz­steu­er­pflich­tige im Dienst­leis­tungs- und Pro­duk­ti­ons­be­reich, im Be­reich von insb. Post-, Te­le­kom­mu­ni­ka­ti­ons­dienst­leis­tun­gen so­wie pri­va­ten Dienst­leis­tun­gen ist die tatsäch­lich an­ge­fal­lene Vor­steuer zuzüglich ei­nes Zu­schlags von 10 % ab­zugsfähig. Die Re­ge­lung gilt für den Zeit­raum 1.4.2019 bis 31.12.2021. Begüns­tigt sind Steu­er­pflich­tige, de­ren Um­satz zu mehr als 50 % in den vor­ge­nann­ten Be­rei­chen ge­ne­riert wer­den. Für die An­wen­dung der Begüns­ti­gung ist eine An­mel­dung bei der zuständi­gen Steu­er­behörde er­for­der­lich.

Zu­dem wurde ein Pi­lot­pro­gramm für die Er­stat­tung un­ge­nutz­ter Vor­steuer ge­star­tet, wo­nach un­ter be­stimm­ten Vor­aus­set­zun­gen eine Er­stat­tung noch bis Ende des ak­tu­el­len Ver­an­la­gungs­zeit­raums möglich ist.

Schließlich wur­den ent­spre­chend der ge­min­der­ten Steu­ersätze die Vor­steu­er­vergütungssätze für Aus­fuhr­lie­fe­run­gen ge­senkt. Diese be­tra­gen statt bis­lang 16 % bzw. 10 % seit 1.4.2019 nur noch 13 % bzw. 9 %.

Hin­weis

Un­sere Be­ra­ter an den Stand­or­ten Shang­hai und Bei­jing ste­hen Ih­nen gerne zur Klärung kon­kre­ter Fra­gen im Zu­sam­men­hang mit der Um­satz­be­steue­rung in China zur Verfügung.

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