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Steuerberatung

China vs. EU: Handelskonflikt weitet sich aus

Die EU verhängt Aus­gleichszölle auf Elek­tro­fahr­zeuge aus China, China führt An­ti­dum­pingmaßnah­men für Brannt­wein ein.

Be­reits im Ok­to­ber 2023 hatte die EU-Kom­mis­sion eine of­fi­zi­elle An­ti­sub­ven­ti­ons­un­ter­su­chung ein­ge­lei­tet, um fest­zu­stel­len, ob China in Zu­sam­men­hang mit bat­te­rie­be­trie­be­nen Elek­tro­fahr­zeu­gen von un­fai­ren Sub­ven­tio­nen pro­fi­tiert.

Dar­auf­hin wur­den durch die EU-Kom­mis­sion Aus­gleichszölle für die Ein­fuhr neuer bat­te­rie­be­trie­be­ner Elek­tro­fahr­zeuge mit Ur­sprung in der Volks­re­pu­blik China be­schlos­sen, wel­che ab dem 05.07.2024 für höchs­tens vier Mo­nate in Kraft tra­ten (mehr dazu le­sen Sie hier).

Am 04.10.2024 stimm­ten die EU-Mit­glied­staa­ten mehr­heit­lich für die Einführung von Aus­gleichszöllen, wel­che - soll­ten wei­tere Ver­hand­lun­gen zwi­schen China und der EU keine an­der­wei­tige Ei­ni­gung er­zie­len - spätes­tens ab 31.10.2024 für fünf Jahre gültig sein wer­den.

China wie­derum kündigte die Einführung vorläufi­ger An­ti­dum­pingmaßnah­men ge­genüber Ein­fuh­ren von Brannt­wein aus der EU an. Die EU-Kom­mis­sion will diese wie­derum auf Ebene der Welt­han­dels­or­ga­ni­sa­tion (WTO) an­fech­ten, da es ein kla­rer Ver­stoß ge­gen die WTO-Re­geln sei und den Vor­stel­lun­gen der EU von welt­weit glei­chen Wett­be­wer­bungs­be­din­gun­gen und fai­rem Han­del wi­der­spre­che.

Emp­feh­lung: Un­ter­neh­men aus den Be­rei­chen bat­te­rie­be­trie­bene Elek­tro­fahr­zeuge oder Brannt­wein, und darüber hin­aus alle, die re­gelmäßig Ge­schäfts­be­zie­hun­gen nach China pfle­gen, soll­ten die wei­te­ren Ent­wick­lun­gen auf­merk­sam ver­fol­gen. Wie es scheint, könnte hier ein re­gel­rech­tes Wech­sel­spiel an Han­dels­be­schränkun­gen ent­ste­hen, wel­ches er­heb­li­che Aus­wir­kun­gen für den welt­wei­ten Han­del ha­ben könnte.

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