Bereits im Oktober 2023 hatte die EU-Kommission eine offizielle Antisubventionsuntersuchung eingeleitet, um festzustellen, ob China in Zusammenhang mit batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen von unfairen Subventionen profitiert.
Daraufhin wurden durch die EU-Kommission Ausgleichszölle für die Einfuhr neuer batteriebetriebener Elektrofahrzeuge mit Ursprung in der Volksrepublik China beschlossen, welche ab dem 05.07.2024 für höchstens vier Monate in Kraft traten (mehr dazu lesen Sie hier).
Am 04.10.2024 stimmten die EU-Mitgliedstaaten mehrheitlich für die Einführung von Ausgleichszöllen, welche - sollten weitere Verhandlungen zwischen China und der EU keine anderweitige Einigung erzielen - spätestens ab 31.10.2024 für fünf Jahre gültig sein werden.
China wiederum kündigte die Einführung vorläufiger Antidumpingmaßnahmen gegenüber Einfuhren von Branntwein aus der EU an. Die EU-Kommission will diese wiederum auf Ebene der Welthandelsorganisation (WTO) anfechten, da es ein klarer Verstoß gegen die WTO-Regeln sei und den Vorstellungen der EU von weltweit gleichen Wettbewerbungsbedingungen und fairem Handel widerspreche.
Empfehlung: Unternehmen aus den Bereichen batteriebetriebene Elektrofahrzeuge oder Branntwein, und darüber hinaus alle, die regelmäßig Geschäftsbeziehungen nach China pflegen, sollten die weiteren Entwicklungen aufmerksam verfolgen. Wie es scheint, könnte hier ein regelrechtes Wechselspiel an Handelsbeschränkungen entstehen, welches erhebliche Auswirkungen für den weltweiten Handel haben könnte.