Zum 1.4.2019 wurden die in China anzuwendenden Mehrwertsteuersätze wie folgt geändert:
- Von 16 % auf 13 % in den Bereichen Vertrieb und Import von allgemein gehandelten Wirtschaftsgütern, Verarbeitung von Wirtschaftsgütern, Reparaturen, Mobilleasing.
- Von 10 % auf 9 % in den Bereichen Vertrieb und Import von speziell gehandelten Wirtschaftsgütern, Transportdienstleistungen, Postdienstleistungen, grundlegenden Telekommunikationsservice, Bauleistungen, Immobilienleasing, Verkauf von Immobilien und Landnutzungsrechte.
- Unverändert 6 % in den Bereich Telekommunikationsleistungen, Finanzdienstleistungen, Dienstleistungen im Bereich Lifestyle, Verkauf von immateriellen Wirtschaftsgütern.
Hinweis
Bei Fragen zu den anzuwendenden Mehrwertsteuersätzen in China stehen Ihnen unsere Berater an den Standorten Shanghai und Peking (Ebner Stolz Neumann Wu) gerne zur Verfügung.