Zusätzlich zu den Berichtspflichten zu Umwelt- und Menschenrechtsbelangen wird den Unternehmen die Erstellung und Umsetzung eines Klimaschutzplanes abverlangt, ganz zu schweigen von einer in der CSDDD vorgesehenen direkten zivilrechtlichen Haftung für Unternehmen.
Auch wenn auf den ersten Blick nur die großen Unternehmen betroffen sind, so strahlen die Regelungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes auch auf nahezu alle Mittelständler aus, in dem sie mittelbar unter den Geltungsbereich des Regelwerks fallen. Um den Anforderungen Rechnung zu tragen, müssen Unternehmen Prozesse implementieren, die von der Risikoidentifikation und -analyse, über Prävention und Mitigation bis hin zu nicht zu unterschätzenden Dokumentationspflichten reichen. Wer dem nicht nachkommt, dem drohen Sanktionen - im Falle der Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben steht sogar eine zivilrechtliche Haftung im Raum. Wie werden die Unternehmen den Anforderungen innerhalb der Lieferkette gerecht? Dazu diskutiert Eva Brendel, Redakteurin bei der FINANCE und DerTreasurer im Mittelstandstalk mit Christine Diener, Rechtsanwältin und Counsel und Albina Kladusak, Certified Internal Auditor, Certified Fraud Examiner und Partnerin, beide bei RSM Ebner Stolz in Stuttgart.