Die Anwendung der bereits zuvor geltenden Arbeitsschutzmaßnahmen wird mit der Corona-Arbeitsschutzverordnung für die Dauer der pandemischen Lage bis einschließlich 10.09.2021 verlängert.
Hierzu hat das Bundeskabinett am 23.06.2021 den durch das BMAS vorgelegten Referentenentwurf beschlossen. Die Verordnung ist am 28.06.2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Danach gilt ab 01.07.2021 bis 10.09.2021, sofern nicht bereit zuvor durch den Bundestag die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite aufgehoben wird:
- Wegfall der Homeoffice-Pflicht
- Streichung der erforderlichen Mindestfläche von 10qm/Person in Betrieben
- Fortgeltung der grundlegenden Arbeitsschutzregelungen, wie Kontaktreduzierung, Testangebotspflicht, Pflicht zur Erstellung und Aktualisierung betrieblicher Hygienekonzepte.