Unternehmen sollten daher prüfen, ob:
- die prognostizierten Gewinne und die Werthaltigkeit latenter Steueransprüche gemäß IAS 12 Ertragssteuern unter Berücksichtigung der herrschenden Unsicherheit über den Umfang und die Dauer der Auswirkungen der Corona-Pandemie neu zu schätzen bzw. zu beurteilen sind,
- Wertminderungen von Vermögenswerten die Höhe der latenten Steuerverbindlichkeiten verringern und/ oder zu zusätzlichen abzugsfähigen Differenzen führen,
- getroffene Annahmen und Prognosen nicht im Widerspruch zu den vom Management getroffenen Annahmen im Rahmen der Werthaltigkeitsprüfung nach IAS 36 stehen,
- evtl. Änderungen von Steuersätzen zu berücksichtigen sind,
- sich die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Pläne zur Ausschüttung von Gewinnen von Tochterunternehmen auswirken und daher die Erfassung einer latenten Steuerschuld im Zusammenhang mit nicht ausgeschütteten Gewinnen überprüft werden muss,
- alle wesentlichen Beurteilungen und Schätzungen, die für die Beurteilung der Werthaltigkeit latenter Steueransprüche von Relevanz sind, gemäß IAS 1 Darstellung des Abschlusses offengelegt werden.