Das Wichtigste kurz erklärt
In einem Gespräch mit dem Handelsverband Baden-Württemberg vom 25.05.2022 gibt Patrick Huhn einen Überblick über aktuelle Themen rund um die Überbrückungshilfen und die Schlussabrechnung.
Überbrückungshilfe IV mittlerweile ausgelaufen
Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe IV ist am 15.06.2022 ausgelaufen. Hierbei ist zu beachten, dass auch bei bereits für den Förderzeitraum Januar bis März gestellten Anträgen bis zum 15.06.2022 ein Änderungs- oder Erweiterungsantrag gestellt werden musste, sofern eine Einbeziehung der Fördermonate April bis Juni geplant war.
Die Frist für andere Änderungen (zum Beispiel Kontoverbindung, Fehlerkorrekturen) wurde nochmals verlängert und gilt jetzt bis zum 30.09.2022.
Jetzt folgt die Schlussabrechnung
Häufig wurden die über prüfende Dritte (z. B. Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer) eingereichten Anträge auf Überbrückungshilfen sowie November- und Dezemberhilfen auf der Basis von Umsatzprognosen und prognostizierten Kosten bewilligt.
Auf Grundlage der tatsächlichen Umsatzzahlen und Fixkosten hat nun im Zeitraum zwischen dem 05.05.2022 bis 31.12.2022 eine Schlussabrechnung - in der Regel ebenfalls durch die prüfenden Dritten - zu erfolgen. Nach deren Prüfung durch die Bewilligungsstelle wird im Schlussbescheid eine endgültige Förderhöhe festgesetzt und dem Antragsteller mitgeteilt. Das kann je nach gewählten Programmen zu einer Bestätigung der erhaltenen Mittel oder zu einer Nach- oder Rückzahlung führen.
Die Schlussabrechnung ist als Paketlösung konzipiert und daher in zwei Tranchen einzureichen. Das erste Paket umfasst die Überbrückungshilfen I-III sowie die November- und Dezemberhilfen.
Das zweite Paket umfasst die Überbrückungshilfen III Plus und IV. Für diese beiden Pakete muss die Schlussrechnung bis spätestens zum 31.12.2022 eingereicht werden.
Der Vorteil dieser Paketlösung besteht darin, dass eine Abrechnung für die in den jeweiligen Paketen enthaltenen Förderanträge erfolgt.
Hinweis: Werden die Schlussabrechnungen nicht rechtzeitig bis zum 31.12.2022 eingereicht, ist der bereits bewilligte Beihilfenbetrag vollständig zurückzuzahlen.
Die jeweiligen Bewilligungsstellen, in Baden-Württemberg z. B. die L-Bank, prüften die eingereichten Anträge auf Überbrückungshilfe sehr genau. Deshalb war es ausgesprochen wichtig, die Anträge für die Überbrückungshilfe III Plus und IV so vorzubereiten, dass die angesetzten Fixkosten auf Rechnungsebene sachlich korrekt zugeordnet sind und insbesondere im angesetzten Monat fällig wurden.
Im Rahmen der Schlussabrechnung erfolgt nun ein Abgleich der prognostizierten Daten mit den tatsächlichen Umsatzzahlen und Fixkosten. Es ist davon auszugehen, dass die Bewilligungsstellen die angesetzten Fixkosten auf Rechnungsebene auf deren generelle Ansetzbarkeit und Fälligkeit im jeweiligen Fördermonat genau überprüft. Entsprechend sollten die Schlussabrechnungen auch vorbereitet werden.
Hinweis: Gerade bei umfangreicheren Anträgen werden die eingereichten Unterlagen auch im Hinblick auf die beihilfenrechtlichen Grundlagen (Bundesregelungen Fixkostenhilfe und Schadensausgleich) durch die bewilligenden Stellen überprüft werden.
Weitere Informationen zur Überbrückungshilfe finden Sie hier.