Um die Mitgliedstaaten zu unterstützen, entschied die Europäische Kommission am 19.04.2021, die Zoll- und Mehrwertsteuerbefreiung (in Deutschland: Einfuhrumsatzsteuer) auf die Einfuhren von Gegenständen zur Pandemiebekämpfung aus Drittländern bis zum 31.12.2021 zu verlängern.
Hinweis: Die ursprüngliche Maßnahme wurde am 03.04.2020 rückwirkend zum 30.01.2020 für einen Geltungszeitraum von sechs Monaten beschlossen. Nun wird die Sonderregelung bereits zum dritten Mal verlängert. Sie wäre anderenfalls sie am 30.04.2021 ausgelaufen.
Die Regelung entlastet die EU-Mitgliedstaaten bei der Beschaffung von Gegenständen, die zur Bekämpfung der COVID-19-Auswirkungen benötigt und die von oder im Auftrag staatlicher oder anderer anerkannter Organisationen der Wohlfahrtspflege eingeführt werden und für die kostenlose Verteilung oder unentgeltliche Bereitstellung bestimmt sind. Zu diesen Gütern gehören insbesondere Medikamente, persönliche Schutzausrüstung sowie medizinische Geräte für das medizinische Personal und die Patienten.