Die Bundesregierung will mit präzisen, schnell wirkenden Sofortmaßnahmen auf die konjunkturelle Entwicklung durch das Coronavirus reagieren und insb. Unternehmen mit ausreichend Liquidität ausstatten.
Für Unternehmen ist ein auf mehreren Säulen aufbauendes Maßnahmenpaket vorgesehen.
1. Säule: Flexibilisierung des Kurzarbeitergelds
Der Bundestag und der Bundesrat beschlossen bereits am 13.3.2020 eine Ermächtigungsgrundlage für erleichterte Zugangsvoraussetzungen für das Kurzarbeitergeld. Die Bundesregierung kann demnach in einer Rechtsverordnung folgende Modifikationen der bisherigen Voraussetzungen vornehmen, die laut Bundesarbeitsminister Heil bereits rückwirkend ab 1.3.2020 gelten sollen:
- Absenkung des Quorums der von Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten im Betrieb auf bis zu 10 % (bisher ein Drittel)
- teilweiser oder vollständiger Verzicht auf Aufbau negativer Arbeitszeitsalden
- Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeitnehmer
- vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit.
Zur Verbesserung der Liquidität bei Unternehmen ist vorgesehen, die Möglichkeiten zur Stundung von Steuerzahlungen, zur Senkung von Vorauszahlungen und im Bereich der Vollstreckung zu erleichtern. Die hierfür erforderliche Abstimmung mit den Ländern darüber hat das Bundesministerium der Finanzen eingeleitet. Konkret ist folgendes geplant:
- Die Gewährung von Stundungen soll erleichtert werden. Steuerstundungen stehen im Ermessen der Finanzbehörden. Sie können gewährt werden, wenn die Einziehung der Steuer eine erhebliche Härte darstellen würde. Hieran sollen die Finanzämter keine strengen Anforderungen stellen.
- Die Finanzbehörden sollen zukünftig auf Zinsen bei Steuerstundungen (aktuell 6 % p. a.) verzichten.
- Steuervorauszahlungen sollen leichter angepasst werden. Sobald absehbar ist, dass die Einkünfte der Steuerpflichtigen im laufenden Jahr voraussichtlich geringer sein werden, sollen die Steuervorauszahlungen unkompliziert und schnell herabgesetzt werden.
- Auf Vollstreckungsmaßnahmen (z. B. Kontopfändungen) bzw. Säumniszuschläge soll bis zum 31.12.2020 verzichtet werden, solange der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Coronavirus betroffen ist.
Hinweis: Werden Steuern von der Zollverwaltung verwaltet (z. B. Energiesteuer und Luftverkehrssteuer), wurde die Generalzolldirektion angewiesen, den Steuerpflichtigen in entsprechender Art und Weise entgegenzukommen. Gleiches gilt für das Bundeszentralamt für Steuern in ihrem Zuständigkeitsbereich.
3. Säule: Liquiditätsausstattung für Unternehmen
Unverschuldete Umsatzrückgänge aufgrund von Störungen in den Lieferketten oder durch signifikanten Nachfrage-Rückgang in zahlreichen Sektoren bei weiterhin hohen laufenden Kosten führen dazu, dass gesunde Unternehmen völlig unverschuldet in Finanznöte geraten. Die Bundesregierung will die Liquiditätsausstattung der Unternehmen mit neuen und im Volumen unbegrenzten Maßnahmen schützen.
Dazu sollen zunächst die bestehenden Programme für Liquiditätshilfen ausgeweitet werden, um den Zugang zu günstigen Krediten zu erleichtern. Hierdurch können im erheblichen Umfang liquiditätsstärkende Kredite privater Banken mobilisiert werden. Die etablierten Instrumente zur Flankierung des Kreditangebots der privaten Banken sollen ausgeweitet und für mehr Unternehmen verfügbar gemacht werden:
- So sollen die Bedingungen für den KfW-Unternehmerkredit (für Bestandsunternehmen) und den sog. ERP-Gründerkredit - Universell (für junge Unternehmen unter fünf Jahre) gelockert werden. Risikoübernahmen (Haftungsfreistellungen) für Betriebsmittelkredite sollen erhöht und die Instrumente auch für Großunternehmen mit einem Umsatz von bis zu zwei Milliarden Euro (bisher: 500 Millionen Euro) geöffnet werden. Durch höhere Risikoübernahmen in Höhe von bis zu 80 % für Betriebsmittelkredite bis 200 Millionen Euro soll die Bereitschaft von Hausbanken für eine Kreditvergabe angeregt werden.
- Für das Programm für größere Unternehmen soll die bisherige Umsatzgrenze von zwei Milliarden Euro auf fünf Milliarden Euro erhöht werden. Dieser „KfW Kredit für Wachstum“ wird umgewandelt und künftig für Vorhaben im Wege einer Konsortialfinanzierung ohne Beschränkung auf einen bestimmten Bereich (bisher nur Innovation und Digitalisierung) zur Verfügung gestellt. Die Risikoübernahme wird auf bis zu 70 % statt bisher 50 % erhöht.
- Wie bisher soll für Unternehmen mit mehr als fünf Milliarden Euro Umsatz eine Unterstützung nach Einzelfallprüfung erfolgen.
Bei den Bürgschaftsbanken soll der Bürgschaftshöchstbetrag auf 2,5 Millionen Euro verdoppelt werden. Dabei wird der Bund seinen Risikoanteil bei den Bürgschaftsbanken um 10 % erhöhen. Die Obergrenze von 35 % Betriebsmitteln am Gesamtobligo der Bürgschaftsbanken soll auf 50 % erhöht werden. Bürgschaftsbanken sollen Bürgschaftsentscheidungen bis zu einem Betrag von 250.000 Euro eigenständig und innerhalb von drei Tagen treffen können.
Schließlich wird das bislang auf Unternehmen in strukturschwachen Regionen beschränkte Großbürgschaftsprogramm (parallele Bund-Länder-Bürgschaften) für Unternehmen außerhalb dieser Regionen geöffnet. Dadurch soll die Absicherung von Betriebsmittelfinanzierungen und Investitionen ab einem Bürgschaftsbedarf von 50 Mio. Euro. und mit einer Bürgschaftsquote von bis zu 80 % ermöglicht werden.
Sämtliche dieser Maßnahmen sind von den bisherigen beihilferechtlichen Genehmigungen abgedeckt.
Daneben plant die Bundesregierung weitere Maßnahmen:
- Zusätzliche Sonderprogramme sollen bei der KfW für Unternehmen aufgelegt werden, die krisenbedingt vorrübergehend in ernsthaftere Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind und daher nicht ohne Weiteres Zugang zu den bestehenden Förderprogrammen haben, indem die Risikotoleranz der KfW krisenadäquat erhöht wird. Dafür sollen die Risikoübernahmen bei Investitionsmitteln (Haftungsfreistellungen) deutlich verbessert werden. Sie sollen bei Betriebsmitteln bis zu 80 %, bei Investitionen sogar bis zu 90 % betragen. Zudem sollen für diese Unternehmen konsortiale Strukturen angeboten werden.
Hinweis: Diese Sonderprogramme sind bei der EU-Kommission zur Genehmigung anzumelden. - Ähnlich wie während der Finanzkrise 2009 soll der Wirtschaft mit Exportkreditgarantien (sog. Hermesdeckungen) eine flexible, effektive und umfassende Unterstützung bereitgestellt werden.