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Steuerberatung

Country-by-Country-Reporting - enormer Mehraufwand für mittelständische Unternehmen

War beim Coun­try-by-Coun­try-Re­por­ting bis­lang die Über­tra­gung per De-Mail möglich, muss dies ab Juli 2019 zwin­gend über die ELMA-Schnitt­stelle des Bun­des­zen­tral­amts für Steu­ern er­fol­gen. Auf den ers­ten Blick scheint das neue Ver­fah­ren ein­fa­cher zu sein als die bis­he­rige Vor­ge­hens­weise. Je­doch löst die Um­stel­lung er­neu­ten Mehr­auf­wand aus.

Be­reits seit 2017 sind mul­ti­na­tio­nale Un­ter­neh­mens­grup­pen mit einem Grup­pen­um­satz von mehr als 750 Mio. Euro ver­pflich­tet, einen länder­be­zo­ge­nen Be­richt vor­zu­le­gen, das sog. Coun­try-by-Coun­try-Re­por­ting, kurz CbCR. Der im Falle ei­ner inländi­schen Kon­zernober­ge­sell­schaft an das Bun­des­zen­tral­amt für Steu­ern zu über­mit­telnde Be­richt wird an die zuständi­gen Behörden der Ansässig­keits­staa­ten der Kon­zern­mit­glie­der wei­ter­ge­lei­tet, so dass die­sen die In­for­ma­tio­nen zu Um­sat­zerlösen, Er­trag­steu­ern, Jah­res­er­geb­nis, Ei­gen­ka­pi­tal, ein­be­hal­te­nen Ge­winn, Be­schäftig­ten­zah­len und Vermögens­werte zur Verfügung ste­hen. Die ers­ten Re­ports wur­den mitt­ler­weile zwi­schen den Behörden der ein­zel­nen Länder aus­ge­tauscht, so dass dem Bun­des­zen­tral­amt für Steu­ern auch In­for­ma­tio­nen zu Grup­pen­ge­sell­schaf­ten ausländi­scher Kon­zerne vor­lie­gen.

Country-by-Country-Reporting - enormer Mehraufwand für mittelständische Unternehmen© iStock

Be­trof­fene Un­ter­neh­men ha­ben die Hürden der Einführung ei­nes funk­tio­nie­ren­den Re­por­tings längst ge­nom­men. Es hat sich aber- wie zu er­war­ten - bestätigt, welch enor­mer Auf­wand be­trie­ben wer­den muss, um in­ner­halb ei­ner Un­ter­neh­mens­gruppe vollständige und kon­sis­tente Da­ten lie­fern zu können. Er­schwe­rend kommt hinzu, dass sich zu den ein­zel­nen Kenn­zah­len zahl­rei­che De­tail­fra­gen stel­len, wel­che in den vor­lie­gen­den ge­setz­li­chen Re­ge­lun­gen und OECD-Pa­pie­ren großteils nur oberfläch­lich und teil­weise auch gar nicht be­ant­wor­tet wer­den. Wei­ter­hin ist der Ein­satz ei­nes IT-Tools, wie bei­spiels­weise un­sere Soft­warelösung von Uni­ver­sal Units, not­wen­dig, um die zu­sam­men­ge­tra­ge­nen Da­ten in dem zwin­gend vor­ge­ge­be­nen xml-For­mat elek­tro­ni­sch an das Bun­des­zen­tral­amt für Steu­ern über­mit­teln zu können.

War hier bis­lang die Über­tra­gung per De-Mail möglich, hat dies ab Juli 2019 zwin­gend über die ELMA-Schnitt­stelle des Bun­des­zen­tral­amts für Steu­ern zu er­fol­gen. Auf den ers­ten Blick scheint das neue Ver­fah­ren ein­fa­cher zu sein als die bis­he­rige Vor­ge­hens­weise. Je­doch löst die Um­stel­lung er­neu­ten Mehr­auf­wand aus, da zum einen Re­gis­trie­run­gen er­for­der­lich sind und sich zum an­dern der Ver­fah­rens­ver­lauf als kom­pli­ziert er­weist. Vor die­sem Hin­ter­grund sollte geprüft wer­den, ob ggf. die bis­he­rige Vor­ge­hens­weise bei der Er­stel­lung des Re­por­tings an­ge­passt wer­den muss, um den nächs­ten CbCR ohne größere Kom­pli­ka­tio­nen an das Bun­des­zen­tral­amt über­tra­gen zu können.

Doch was ge­schieht mit den Da­ten, die die Fi­nanz­behörden im In- und Aus­land er­hal­ten? Ist der enorme Auf­wand der mit­telständi­schen und großen Un­ter­neh­mens­grup­pen auf­gebürdet wird, ge­recht­fer­tigt durch die ge­won­nen Er­kennt­nisse und sind diese ent­spre­chend ver­wert­bar? Die OECD hat hierzu ein Hand­buch zur ef­fek­ti­ven steu­er­li­chen Ri­si­ko­be­wer­tung veröff­ent­licht. Darin fin­den sich In­di­ka­to­ren, die es den Steu­er­ver­wal­tun­gen der ein­zel­nen Staa­ten ermögli­chen sol­len, steu­er­li­che Ri­si­ken durch die Ver­rech­nungs­preis­ge­stal­tung zwi­schen den Grup­pen­un­ter­neh­men zu er­ken­nen. In den so iden­ti­fi­zier­ten Ri­si­ko­be­rei­chen könn­ten die Steu­er­ver­wal­tun­gen dann ge­zielt wei­tere Prüfun­gen durchführen und ggf. die in den je­wei­li­gen Staa­ten zu zah­len­den Steu­ern an­pas­sen.

Ob nun aber die in dem OECD-Pa­pier ge­nann­ten In­di­ka­to­ren dazu ge­eig­net sind, steu­er­li­che Ri­si­ken auf­zu­zei­gen, darf in Frage ge­stellt wer­den. So sol­len z. B. Ände­run­gen in der Kon­zern­struk­tur als In­di­ka­tor die­nen. Da Struk­turände­run­gen je­doch re­gelmäßig nicht steuer­ge­trie­ben sind, dürfte die­sen nur sehr be­grenzte Aus­sa­ge­kraft zu­kom­men. Wei­ter sol­len Ge­schäftstätig­kei­ten in Nied­rig­steu­erländern oder sub­stan­ti­elle Ge­schäftstätig­kei­ten mit nur ge­rin­gem Ge­winn auf Steu­er­ri­si­ken hin­wei­sen. Da­bei ist je­doch zu be­ach­ten, dass im CbCR keine Ein­zel­in­for­ma­tio­nen zu den Tätig­kei­ten der Kon­zern­ge­sell­schaf­ten in den ein­zel­nen Ländern, son­dern viel­mehr ag­gre­gierte Werte zu al­len Kon­zern­ge­sell­schaf­ten und Be­triebsstätten in einem Land ent­hal­ten sind.

Un­ter­neh­mens­grup­pen, die ein CbCR über­mit­teln müssen, wer­den sich je­den­falls ge­zwun­gen se­hen, sich mit die­sen In­di­ka­to­ren zu be­fas­sen und ggf. durch wei­te­res Da­ten­ma­te­rial ver­mu­tete Steu­er­ri­si­ken zu wi­der­le­gen, um wei­ter­ge­hende Prüfun­gen der Steu­er­behörden zu ver­mei­den, die bei den Un­ter­neh­men re­gelmäßig enor­men Be­treu­ungs­auf­wand auslösen. Auch liegt die Ver­mu­tung nahe, dass ent­spre­chend der iden­ti­fi­zier­ten In­di­ka­to­ren sei­tens der Steu­er­ver­wal­tun­gen noch mehr Trans­pa­renz bei den Un­ter­neh­men ein­ge­for­dert wird, was wie­derum zu ei­ner Aus­wei­tung der Do­ku­men­ta­ti­ons­pflich­ten führen dürfte. Die Ten­denz geht da­mit eher hin zu ei­ner Aus­wei­tung der Do­ku­men­ta­ti­ons­pflich­ten als zu einem maßvollen Zurückführen auf we­sent­li­che Un­ter­neh­mens­kenn­zah­len.

Schließlich se­hen sich Un­ter­neh­mens­grup­pen wei­ter­hin mit der For­de­rung nach einem öff­ent­li­chen CbCR kon­fron­tiert. Zwar wurde ein ent­spre­chen­der Vor­schlag der EU-Kom­mis­sion aus 2016 bis­lang noch nicht wei­ter­ver­folgt. Das Thema wird je­doch mit Ver­weis auf mehr Steu­er­ge­rech­tig­keit im­mer wie­der auf po­li­ti­scher Ebene dis­ku­tiert. Ins­be­son­dere mit­telständi­sche Kon­zerne fürch­ten zu­recht, dass sie ne­ben den Bürden ei­nes ho­hen Ver­wal­tungs­auf­wands dann auch noch Wett­be­werbs­nach­teile er­lei­den würden, wenn we­sent­li­che Kenn­zah­len ih­rer Un­ter­neh­men für je­der­mann - so­mit auch für Kon­kur­ren­ten - frei zugäng­lich wären.

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