deen

Themen

Corona-Krise: Ausgliederung und Verkauf von Unternehmensteilen als Handlungsoption?

Li­qui­dität kann auch durch die Aus­glie­de­rung von Un­ter­neh­mens­be­rei­chen, die nicht zum Kern­ge­schäft gehören, ge­won­nen wer­den.

Im Ver­lauf ei­ner Un­ter­neh­mens­krise zeich­net sich un­ter Umständen ab, dass eine kurz­fris­tige Aus­glie­de­rung (Carve Out) oder eine Veräußerung von Un­ter­neh­mens­tei­len eine sinn­volle Op­tion zur Sta­bi­li­sie­rung der Un­ter­neh­mens­lage bzw. zur Ge­win­nung von Li­qui­dität dar­stellt. So be­schleu­nigt eine wirt­schaft­li­che Schwäche­phase, vor­aus­sicht­lich her­vor­ge­ru­fen durch die „Corona-Krise“, not­wen­dige Verände­run­gen, die sich be­reits zu­vor ab­zeich­ne­ten - oder löst die aku­ten Kri­sen­ur­sa­chen aus.

Als Re­ak­tion hier­auf kommt die Aus­glie­de­rung von Be­rei­chen, die nicht un­be­dingt zum Kern­ge­schäft gehören oder wirt­schaft­lich in ei­ner Schief­lage sind, in Be­tracht. Glei­ches kann für Un­ter­neh­mens­teile gel­ten, die be­reits ei­ner ge­wis­sen Ver­selbständi­gung un­ter­lie­gen. Der Auf­wand und die Kom­ple­xität des Her­auslösens stei­gen da­bei mit dem Maß ei­ner wirt­schaft­li­chen und or­ga­ni­sa­to­ri­schen Ver­flech­tung der re­le­van­ten Ein­heit mit dem ver­blei­ben­den Un­ter­neh­mens­teil.

Das Sta­dium der Un­ter­neh­mens­krise be­stimmt zu­dem die verfügbare Zeit, den ver­blei­ben­den Hand­lungs­spiel­raum so­wie die zeit­li­chen Ge­stal­tungsmöglich­kei­ten.

Die Be­son­der­heit liegt hier­bei nicht sel­ten darin, dass dem Ver­kaufs­pro­zess ei­ner­seits nicht der übli­cher­weise verfügbare Zeit­rah­men ein­geräumt wer­den kann, an­de­rer­seits aber auch kein un­kon­trol­lier­ter „Fire­sale“ er­fol­gen darf. Die Not­wen­dig­keit, kurz­fris­tig das Un­ter­neh­men zu sta­bi­li­sie­ren bzw. Li­qui­dität zu si­chern, steht mit der Kon­trolle über den Pro­zess in einem Span­nungs­verhält­nis. Glei­ches gilt für den er­ziel­ba­ren Ver­kaufs­preis.

Hinweis

Die leis­tungs­wirt­schaft­li­che Um­set­zung, die steu­er­li­che und recht­li­che Ge­stal­tung der Trans­ak­tion, wie auch die Er­stel­lung der not­wen­di­gen „Fi­nan­ci­als“ (Carve Out-Fi­nan­ci­als, Pla­nung etc.) bis hin zur Um­set­zung und Steue­rung des Ver­kaufs­pro­zes­ses mit den Be­tei­lig­ten und das Iden­ti­fi­zie­ren von po­ten­zi­el­len Käufern wer­den übli­cher­weise un­ter dem Be­griff „Distres­sed M&A“ zu­sam­men­ge­fasst.
 

nach oben