Im Verlauf einer Unternehmenskrise zeichnet sich unter Umständen ab, dass eine kurzfristige Ausgliederung (Carve Out) oder eine Veräußerung von Unternehmensteilen eine sinnvolle Option zur Stabilisierung der Unternehmenslage bzw. zur Gewinnung von Liquidität darstellt. So beschleunigt eine wirtschaftliche Schwächephase, voraussichtlich hervorgerufen durch die „Corona-Krise“, notwendige Veränderungen, die sich bereits zuvor abzeichneten - oder löst die akuten Krisenursachen aus.
Als Reaktion hierauf kommt die Ausgliederung von Bereichen, die nicht unbedingt zum Kerngeschäft gehören oder wirtschaftlich in einer Schieflage sind, in Betracht. Gleiches kann für Unternehmensteile gelten, die bereits einer gewissen Verselbständigung unterliegen. Der Aufwand und die Komplexität des Herauslösens steigen dabei mit dem Maß einer wirtschaftlichen und organisatorischen Verflechtung der relevanten Einheit mit dem verbleibenden Unternehmensteil.
Das Stadium der Unternehmenskrise bestimmt zudem die verfügbare Zeit, den verbleibenden Handlungsspielraum sowie die zeitlichen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Besonderheit liegt hierbei nicht selten darin, dass dem Verkaufsprozess einerseits nicht der üblicherweise verfügbare Zeitrahmen eingeräumt werden kann, andererseits aber auch kein unkontrollierter „Firesale“ erfolgen darf. Die Notwendigkeit, kurzfristig das Unternehmen zu stabilisieren bzw. Liquidität zu sichern, steht mit der Kontrolle über den Prozess in einem Spannungsverhältnis. Gleiches gilt für den erzielbaren Verkaufspreis.
Hinweis
Die leistungswirtschaftliche Umsetzung, die steuerliche und rechtliche Gestaltung der Transaktion, wie auch die Erstellung der notwendigen „Financials“ (Carve Out-Financials, Planung etc.) bis hin zur Umsetzung und Steuerung des Verkaufsprozesses mit den Beteiligten und das Identifizieren von potenziellen Käufern werden üblicherweise unter dem Begriff „Distressed M&A“ zusammengefasst.