Die Bewältigung einer wirtschaftlichen Krise, wie in der derzeitigen Corona-Pandemie, ist häufig ohne monetäre Beiträge der wesentlichen Finanzierer nicht möglich. Dabei gilt es, mit den Eigen- und Fremdkapitalgebern ein ausgewogenes Paket zu schnüren, das die jeweiligen, z.T. gegenläufige Interessen, (regulatorische) Sachzwänge, aber auch Möglichkeiten im Sinne eines tragfähigen Kompromisses angemessen berücksichtigt.
Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen einer belastbaren Unternehmensplanung, die die Akzeptanz der Kapitalgeber findet und die eine Durchfinanzierung mittels geeigneter Beiträge aufzeigt. Gesellschafter, die Banken und auch die Lieferanten sind ins Boot zu holen, um für das jeweilige Unternehmen eine angemessene Lösung zu finden.
Gesellschafterbeiträge
- Stundung bzw. Reduzierung des Unternehmerlohns
- Stundung bzw. Verzicht auf Ausschüttungen bzw. /Dividenden, Steuervorauszahlungen (bei Personengesellschaften etc.)
- Rückzahlung von Upstream-Darlehen
- Gewährung zusätzlicher Gesellschafterdarlehen (Gesellschafterdarlehen sind aktuell unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr nachrangig gegenüber sonstigen Verbindlichkeiten)
- Zinsstundungen von Gesellschafterdarlehen
- Stundung bzw. Verzicht auf Mieten bei Konstellation mit Betriebsaufspaltung
- Kapitalerhöhung
Bankenbeiträge
- Tilgungsstundung
- Sanierungszins
- Fresh Money (Sanierungs-/Überbrückungskredite) unter Nutzung der Förderprogramme
- Umschuldung
- (Teil)Verzicht
- Aussetzen von Covenants
Warenkreditversicherer / Lieferanten
- Gewährung bedarfsgerechter Versicherungslimits
- Adjustierung der Zahlungsziele
- Stundung bzw. Zahlungsvereinbarung von Altverbindlichkeiten