In den Bilanzen deutscher Konzerne haben sich u. a. aufgrund des Wegfalls der planmäßigen Abschreibung des Goodwills nach den Grundsätzen der internationalen Rechnungslegung sowie der Zunahme von Unternehmenszukäufen und -übernahmen über die Jahre hohe Summen an Goodwill angesammelt. Demgegenüber wurden Abschreibungen nur in sehr geringem Umfang getätigt.
Goodwill - möglicher Risikofaktor in Bilanzen in Zeiten von Corona?
Der Goodwill gilt schon lange als bilanzieller Risikofaktor für IFRS-Bilanzierer und steht regelmäßig im Zentrum der Prüfungen durch die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR). Dabei weist die Kategorie „Unternehmenserwerb und -verkauf/Goodwill“ laut Jahresbericht 2019 der DPR mitunter die höchste Anzahl der Einzelfehler auf.
Die Liquidität von Unternehmen steht derzeit im Fokus: Quartalsberichterstattungen weisen infolge der Corona-Pandemie teilweise hohe Gewinneinbrüche auf; bilanzielle Folgekonsequenzen wurden von Unternehmen bisher weniger beleuchtet.
Durch die Corona-Pandemie werden möglicherweise erhebliche Abschreibungen auf den Goodwill notwendig, die auch das Eigenkapital mindern und Unternehmen in einen Abwärtsstrudel hineinziehen könnten.
Nicht zuletzt anhand der Relation von Goodwill zu Eigenkapital können Unternehmen schnell erkennen, wo potenzielle Risiken bestehen: Denn je höher der Goodwill im Verhältnis zum Eigenkapital ist, desto stärker wirken sich potenziell notwendige Abschreibungen auf das Eigenkapital aus.
Goodwill in der Corona-Krise: Herausforderungen für Unternehmen
Ein sofortiger Nachfrage- oder Preisrückgang, rückläufige Rentabilität und die vorübergehende Einstellung des Geschäftsbetriebs, aber auch die Auswirkungen der verringerten Wirtschaftsaktivitäten (z.B. Kurzarbeit) oder ein Absinken der Marktkapitalisierung (unter den Buchwert des Nettovermögens) sind Ereignisse, die auf eine Wertminderung hindeuten können.
Aus diesem Grund ist in vielen Fällen davon auszugehen, dass aufgrund der Corona-Pandemie regelmäßig Anhaltspunkte (Impairment-Trigger) für eine Wertminderung vorliegen und ein Impairment-Test nach IAS 36 „Wertminderung von Vermögenswerten“ durchzuführen ist.
Unternehmen sollten die Annahmen und Cashflow-Prognosen im Rahmen der Durchführung des Goodwill-Impairment-Tests aktualisieren, die Annahmen zur Herleitung der Kapitalkosten dokumentieren und sicherstellen, dass sich angemessene Risiken in den erwarteten Cashflows über wahrscheinlichkeitsgewichtete Szenarien widerspiegeln.
Es ist davon auszugehen, dass sowohl die DPR als auch die Wirtschaftsprüfer ein besonderes Augenmerk auf die Wertminderung von Vermögenswerten bzw. auf den Goodwill-Impairment-Test nach IAS 36 richten werden.
Risiken erfolgreich managen mit Unterstützung von Ebner Stolz: Unsere Vorgehensweise
Ihr Nutzen auf einen Blick
- Frühzeitige Risikoidentifizierung und -kategorisierung, um Überraschungen zum Geschäftsjahresende zu vermeiden.
- Sachgerechte Durchführung eines Goodwill-Impairment-Tests inkl. Sensitivitätsanalysen bei bestehenden Prognoseunsicherheiten, Dokumentation der Annahmen und der Herleitung der Kapitalkosten.
- Ableitung spezifischer Handlungsempfehlungen: Frühzeitige Bewertung und Umsetzung (strategischer) Unternehmensentscheidungen.
- Schaffung von Transparenz für Anteilseigner und Investoren.
- Input für umfassende Erläuterungen im Anhang.
- Frist- und sachgerechte Beantwortung potenzieller Fragestellungen des Abschlussprüfers oder der DPR – ohne zu großen Zeitaufwand.
- Sicherstellung angemessener Corporate Goveranance sowohl des Vorstands als auch des Aufsichtsrats.