Allgemeine Sorgfaltspflichten der Geschäftsführung in der Krise
In einer drohenden oder gar bereits bestehenden Krise bestehen die allgemeinen Sorgfaltspflichten der Geschäftsführung weiter fort. Insbesondere treffen die Geschäftsführung in einer solchen Situation erhöhte Pflichten im Hinblick auf die laufende Planung, Überwachung und Steuerung der Geschäftstätigkeit. Im Vordergrund steht dabei die Sicherstellung einer ausreichenden Liquidität, um die Zahlungsfähigkeit zu gewährleisten.
Krisenüberwachung mittels Liquiditätsvorschau
Hierfür sollte eine rollierende kurzfristige Liquiditätsvorschau als zentrales betriebswirtschaftliches Instrument der Krisenüberwachung und -steuerung erstellt werden. Darin sind für einen Zeitraum von drei Monaten die erwarten Zahlungsströme unter Berücksichtigung bestehender Kreditlinien und Finanzierungszusagen zu erfassen.
Taggenaue Überwachung der Liquidität
Flankiert werden sollte eine solche Liquiditätsvorschau durch die Einrichtung eines Liquiditätsbüros. Dieses ist für die tagesgenaue Überwachung der Liquidität verantwortlich, z. B. durch die Einrichtung eines spezifischen Krisen-Berichtswesens. Wesentliche Kennzahlen hierfür können neben dem täglichen Bank-/ Kassenbestand, auch die bisher nicht abgerechneten Leistungen und unfertigen Erzeugnisse oder Lagerbestände sowie die Höhe der fälligen Verbindlichkeiten sein. Aus diesen Erkenntnissen sind dann in einem nächsten Schritt entsprechende interne Maßnahmen zur Liquiditätssteuerung und -sicherung abzuleiten.
Wenn der akute Krisenfall eintritt
Tritt der akute Krisenfall ein und ist das Unternehmen zahlungsunfähig bzw. überschuldet, besteht grundsätzlich die Pflicht für die Geschäftsführung, binnen drei Wochen einen Insolvenzantrag zu stellen.
Krisenbedingte Dokumentationen - oberste Maxime ist Planung und laufende Überwachung
Es empfiehlt sich, frühzeitig und damit im Idealfall bereits vor Eintritt der akuten Krise, proaktiv zu handeln und die entsprechenden Nachweise zur Finanzlage aufzubereiten.
Schritt 1: Erstellung eines stichtagsbezogenen Finanzstatus
Als Nachweis für die Zahlungsfähigkeit sollte im ersten Schritt ein stichtagsbezogener Finanzstatus erstellt werden. Darin ist retrograd die frei verfügbare Liquidität den fälligen Verbindlichkeiten am Stichtag gegenüber zu stellen.
Schritt 2: Erstellung einer integrierten Planungsrechnung
Aufbauend auf dem Finanzstatus ist dann eine integrierte Planungsrechnung - bestehend aus einer Erfolgs-, Vermögens- und Liquiditätsplanung zu erstellen. Der Fokus liegt hier auf der Liquiditätsplanung, anhand derer zunächst der Finanzierungsbedarf in der Krise abzuleiten ist. Unternehmen müssen in der Liquiditätsplanung auch die finanziellen Auswirkungen der gewährten Finanzhilfen der Bundesregierung darlegen. Aufgrund der hohen Komplexität in der Prognose ihrer finanziellen Auswirkungen, sollte das Planungsmodell insbesondere die Möglichkeit einer flexiblen Anpassung der Prämissen und die Auswahl mehrdimensionaler Szenarien ermöglichen. Darüber hinaus sind auch die Effekte zusätzlicher Sanierungsmaßnahmen in die Planung zu integrieren. Die Planungsrechnung ist laufend durch neue Erkenntnisse, z. B. infolge regulatorischer Änderungen, anzupassen.
Um schließlich den Nachweis einer positiven Fortführungsprognose zu erbringen, ist in der Planungsrechnung die Zahlungsfähigkeit im Prognosezeitraum mit einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit darzulegen.
Hinweis
Die Erstellung und laufende Fortschreibung von Planungsrechnungen, insbesondere zur Überwachung der Liquidität sollten nicht als Selbstzweck gesehen werden. In einer wirtschaftlichen Krisensituation sind diese von zentraler Bedeutung für die Einhaltung und Dokumentation der Sorgfaltspflichten der Geschäftsführung sowie die schnelle Beantragung von Finanzhilfen. Unternehmen dürfen sich derzeit nicht ausschließlich auf in Aussicht gestellten Finanzierungshilfen verlassen. Sofern diese im Einzelfall nicht ausreichen, um die Liquiditätslücke zu schließen, sind unverzüglich alternative Finanzierungsmöglichkeiten in Betracht zu ziehen. Auch sollte über den gesamten Zeitraum der Krise laufend dokumentiert werden, wie die Krise letztlich gemeistert werden soll. Dazu ist die Planungsrechnung ein wichtiger Baustein: Bestehen nämlich keine Aussichten mehr, die Krise zu überwinden, lebt die Insolvenzantragspflicht wieder auf.