Bereits zu Beginn der Pandemie im April 2020 wurde für kleine und mittelständische Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern die Möglichkeit geschaffen, KfW-Schnellkredite für Anschaffungen und laufende Kosten zu beantragen. Die Besonderheit ist, dass die KfW diese Kredite mit einer Garantie des Bundes von 100 % absichert.
Im Rahmen der Maßnahmen anlässlich des Teil-Lockdowns im November 2020 wurden die Kreditbedingungen für die Inanspruchnahme des Kfz-Schnellkredits nochmals verbessert. Seither haben auch Unternehmen in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen mit bis zu 10 Beschäftigten die Möglichkeit, bei ihrer Hausbank schnell und unkompliziert einen Kfz-Schnellkredit zu beantragen, abhängig vom Umsatz im Jahr 2019. Es gibt keine Kreditrisikoprüfung und der Bund stellt die Hausbank von der Haftung frei.
Nun wurden zum 01.01.2022 die Maximalbeträge für Kredite für Unternehmensgruppen nochmals angehoben. Konkret ist pro Unternehmensgruppe ein Kreditbetrag von maximal 25 % des Jahresumsatzes 2019 möglich. Dieser ist in Abhängigkeit von der Beschäfigtenzahlen beim antragstellenden Unternehmen pro Unternehmensgruppe auf folgenden Höchstbetrag gedeckelt:
- bis 10 Beschäftigte: 850.000 Euro
- mehr als 10 bis 50 Beschäftigten: 1.500.000 Euro
- mehr als 50 Beschäftigte: 2.300.000 Euro.
Der Kreditbetrag wird nur Unternehmen gewährt, die bereits mindestens seit Januar 2019 am Markt sind und zuletzt Gewinne erwirtschaftet haben (entweder im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019). Der Zinssatz für die Schnellkredite beläuft sich aktuell auf 3 %, die Laufzeit der Schnellkredite beträgt zehn Jahre. Wegen der vollständigen Risikoübernahme durch die KfW entfällt eine Risikoprüfung seitens der Hausbank.
Pro Unternehmen können maximal drei Anträge auf KfW-Schnellkredit bis spätestens 30.04.2022 gestellt werden.
Hinweis: Auch beim KfW-Unternehmerkredit und beim ERP-Gründerkredit wurde der maximale Kreditbetrag erhöht. Für Kredite mit einer Laufzeit über sechs Jahre beträgt der Höchstbetrag nun 2,3 Mio. Euro.