Die Corona-Pandemie ist von dynamischen und nicht belastbar vorhersehbaren weiteren Entwicklung geprägt. Doch ohne Planung geht es auch in dieser ungewissen Situation nicht. So sind, bspw. für die Beantragung von KfW-Mitteln, u. a. Abschätzungen über die Höhe sowie die Dauer des Liquiditätsbedarfs, die weitere wirtschaftliche Entwicklung und die Zukunftsaussichten des betreffenden Unternehmens erforderlich.
Da sich eine genaue Ableitung der Planungsprämissen zurzeit schwierig gestaltet, kann eine Ableitung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nur über variable Szenarioplanungen erfolgen. Eine Annäherung an die Prämissen ist dabei prinzipiell über drei grundsätzliche Szenarien möglich:
Für die dargestellten Szenario-Parameter sind hieraus abgeleitet branchen- und situationsspezifische Detaillierungen vorzunehmen: Während bspw. ein die Hersteller medizinischer Schutzkleidungen oder Beatmungsgeräte eher mit den Herausforderungen eines Vollschichtbetriebes, den damit u. a. einhergehenden Vorfinanzierungs- und Logistikeffekten zu kämpfen hat, sind für Unternehmen, bei denen die Nachfrage eingebrochen ist, differenziertere und spezifischere Prämissen erforderlich.
Zur unternehmensspezifischen Ermittlung der Auswirkungen des jeweiligen Szenarios bietet sich ein strukturiertes Vorgehen an:
1. Ableitung von Worst Case-Szenarien
Im Rahmen der Ableitung von Worst Case-Szenarien sind über die Aufnahme des Status quo sowie über faktenbasierte Erkenntnisse (Kundenabrufe, länderspezifische Aussichten, Verhalten Lieferanten etc.) potenzielle Risiken zu identifizieren und zu priorisieren. Die Priorisierung erfolgt dabei über die Faktoren „Eintrittswahrscheinlichkeit“ sowie „Auswirkungen“.
2. Definition von Gegenmaßnahmen
Auf Basis der abgeleiteten priorisierten Risiken kann nachfolgend die Definition von geeigneten und machbaren Gegenmaßnahmen erfolgen (bspw. Kurzarbeit, Finanzierungsnotwendigkeiten, Mietstundungen etc.). Die Maßnahmen sind dabei zu quantifizieren, hinsichtlich der Zeitschiene zu definieren, zu priorisieren und mit Verantwortlichkeiten zu versehen.
3. Szenarioplanungen
Nach Festlegung der Szenarien und Definition bzw. der Quantifizierung der Gegenmaßnahmen sind die jeweiligen Szenarioeffekte in eine integrierte, monatsbasierte Planung überzuleiten. Mit Hilfe der sich hieraus ergebenden Szenarioplanungen kann ein eventueller Liquiditätsbedarf plausibel abgeleitet und finanziereradäquat aufbereitet werden. Die so ermittelten Planungen bilden die Basis für die Generierung von KfW-Mitteln sowie Bürgschaften.