Die weltweite Ausbreitung des Coronavirus sorgt für zahlreiche Unsicherheiten. Lieferketten sind gestört, weil Waren aus dem Ausland nicht oder nicht rechtzeitig geliefert werden können. Wie wirken sich diese Verzögerungen bei der Zollabwicklung aus. Und: geht von importierten Waren unter Umständen eine Infektionsgefahr aus?
Keine Infektionsgefahr bei importierten Waren
Derzeit sind die Experten, insbesondere des Robert-Koch-Institutes, sicher, dass keine Infektionsgefahr von importierten Waren ausgeht. Dafür müsste die Ware zum einen mit dem Virus kontaminiert sein und zum anderen müsste dieser den Transportweg aktiv überlebt haben. Dies ist nach Expertenmeinung nicht möglich.
Zollabwicklung zu Corona-Zeiten
Die Zollverwaltung ist bestrebt, Import- und Exportvorgänge ohne Zeitverzögerungen abzuwickeln. Die derzeitigen Erfahrungen zeigen, dass dies in den meisten Fällen gelingt, weil die Abfertigungsbeamten nach wie vor ihren Dienst vor Ort verrichten.
Anders ist die Situation in den Bereichen, die mit den Hauptzollämtern oder Zentralstellen abzuwickeln sind. Dort arbeiten viele Beamte im Home Office. Hier sind leichte Verzögerungen bei Reaktionen auf Rechtsbehelfe, Anträge und dergl. zu verzeichnen.
Zölle auf private Bestellungen aus einem Drittland
Aufgrund der staatlich verordneten Maßnahmen zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus sind derzeit die meisten Geschäfte geschlossen. Dies veranlasst die Verbraucher vermehrt, Ware im Internet zu bestellen. Kommt die Ware auf direktem Weg aus einem Drittland, erhält der Käufer eine Benachrichtigung, dass bei einer Zollstelle ein Postpaket für ihn bereit liegt. Er sollte in diesem Fall zunächst das Zollamt kontaktieren und abstimmen, ob von den Möglichkeiten der Postabfertigung von zu Hause oder der nachträglichen Postabfertigung Gebrauch gemacht werden kann.