Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) hat in einer Studie untersucht, wie deutsche Unternehmen die Berichtspflichten zu ökologischen, sozialen und gesellschaftlichen Aspekten im Zusammenhang mit der unternehmerischen Tätigkeit (Corporate Social Responsibility, kurz „CSR“-Berichtspflichten) erfüllen.
Die am 11.2.2021 veröffentlichte Studie hat ergeben, dass die Mehrzahl der untersuchten Unternehmen die nichtfinanzielle Erklärung außerhalb des Lageberichts in einem gesonderten nichtfinanziellen Bericht veröffentlicht hat. Nahezu alle befragten Unternehmen haben über alle gesetzlich geforderten Mindestaspekte, d. h. Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung, informiert. Dabei variierten die berichteten Sachverhalte und die Berichtstiefe stark. Insbesondere ist die Risikoberichterstattung im Detail noch nicht sehr ausgeprägt. Zudem wird bei der Erstellung der nichtfinanziellen Erklärungen/Berichte überwiegend auf Rahmenwerke, insbesondere die Standards der Global Reporting Initiative (GRI) zurückgegriffen.
Schließlich hat die Studie ergeben, dass knapp 60 Prozent der untersuchten nichtfinanziellen Erklärungen/Berichte keiner inhaltlichen Prüfung durch Externe unterzogen wurden. Wurde hingegen extern geprüft, dann erfolgte die Prüfung weit überwiegend mit begrenzter Sicherheit.
Aus der Studie ergeben sich laut DRSC folgende Handlungsempfehlungen:
- Prüfung einer Erweiterung auch auf nicht kapitalmarktorientierte, haftungsbeschränkte Unternehmen für den Fall einer Ausweitung des Geltungsbereichs der nichtfinanziellen Berichterstattung auf europäischer Ebene,
- Vereinheitlichung der Veröffentlichungsform durch Vorgabe einer geschlossenen Darstellung der nichtfinanziellen Informationen (aber nicht notwendigerweise im Lagebericht) und einer Offenlegung im Bundesanzeiger,
- Präzisierung und Nachschärfung der Vorgaben der EU-Bilanzrichtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung,
- Fokussierung der Berichterstattung auf die Darstellung der Art der nichtfinanziellen Risiken, die vom Unternehmen zu deren Eindämmung beschlossenen und der tatsächlich getroffenen Maßnahmen sowie deren Zielerreichung
- Rückgriff auf globale Rahmenwerke und branchenspezifische Standards und Beschränkung der europäischen Standardisierung auf jene Metriken, die der Erfüllung europaspezifischer Standardisierungsvorgabe dienen
- Stufenweise Einführung einer Pflicht zur Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung.
Hinweis: Die vollständige CSR-Studie können Sie hier herunterladen (PDF, 5,74 MB).