Die CSRD tritt offiziell am zwanzigsten Tag nach dieser Veröffentlichung in Kraft. Die Mitgliedsstaaten haben dann 18 Monate, also bis zum 06. Juli 2024, Zeit, die Richtlinie in nationales Recht zu transformieren.
Hier finden Sie die im Amtsblatt der EU veröffentlichte CSRD.
Damit verbunden ist eine deutliche Ausweitung des Kreises der berichtspflichtigen Unternehmen sowie eine grundlegende Überarbeitung der Berichtsinhalte in Form verpflichtender Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung vor. Die Berichterstattung unterliegt zudem ab dem ersten Anwendungsjahr einer verpflichtenden externen Prüfung mit begrenzter Sicherheit.
Die Anwendungszeitpunkte im Überblick:
- Für Geschäftsjahre ab 01.01.2024: Unternehmen, die bereits unter den Anwendungskreis der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) fallen, d. h. große EU PIEs mit mehr als 500 Mitarbeitenden
- Für Geschäftsjahre ab 01.01.2025: alle großen Unternehmen (unabhängig von der Kapitalmarktorientierung)
- Für Geschäftsjahre ab 01.01.2026: kapitalmarktorientierte KMUs (Opt-out Möglichkeit bis 2028), kleine und nicht-komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen
- Für Geschäftsjahre ab 01.01.2028: Nicht EU-Unternehmen, die mehr als 150 Mio. Euro Nettoumsatz in der EU erwirtschaften und mindestens eine Tochtergesellschaft oder Zweitniederlassung in der EU haben.
Die Richtlinie ist hier in den Amtssprachen der EU verfügbar.
Weiterführende Informationen: Corporate Sustainability Reporting Directive: Zeitgewinn nutzen und jetzt robuste Prozesse aufsetzen - Ebner Stolz