Im Rahmen der ganztägigen Veranstaltung, die am 09.04.2024 in Berlin stattfand, stellten die Referenten aktuelle Entwicklungen im Bereich der ertragsteuerlichen Gestaltungsberatung und Gesellschaftsrechtspraxis anhand praxisrelevanter Fallkonstellationen vor. Abgeleitete Falllösungen wurden sodann auf dem hochkarätig besetzten Podium von Dr. Christian Levedag, Richter am Bundesfinanzhof, und Ralf Rasche vom Finanzministerium NRW, kommentiert und unter den Teilnehmern diskutiert.
Erörtert wurde u. a. die Einbringung von Einzelwirtschaftsgütern des Privatvermögens gegen sog. Mischentgelt und die Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern in „Gesamthandsvermögen“. Weitere Diskussionspunkte waren die Verfassungswidrigkeit des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG für Buchwertübertragungen zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften, der Entwurf eines neuen Umwandlungssteuererlasses sowie aktueller gesetzgeberischer Anpassungsbedarf im Bereich unternehmensinterner Umstrukturierungen.
Darüber hinaus standen aktuelle Entwicklungen zur GmbH & atypisch Still, zur gewerbesteuerlichen Behandlung von Veräußerungsgewinnen und zur Abfärbewirkung gewerblicher Beteiligungseinkünfte ebenso auf der Agenda wie Fallkonstellationen zur rückwirkenden Berücksichtigung von Beteiligungen an nachgelagerten Kapitalgesellschaften im Rahmen der finanziellen Eingliederung bei Organschaft sowie bei § 8b Abs. 4 KStG.