Am 19.12.2019 wurde erstmals das Gesetz über einen nationalen Zertifikathandel für Brennstoffemissionen verkündet. Dieses galt zunächst nur für die Sektoren Wärme und Verkehr. Mit der Novelle sollten nunmehr ab 2023 auch CO2-Abgaben für die Verbrennung von Kohle und Abfälle anfallen.
Der Beginn der CO2-Bepreisung von Abfällen wurde jetzt allerdings doch um ein Jahr auf den 01.01.2024 verschoben. Dadurch sollen Betreiber von Abfallverbrennungsanlagen mehr Zeit für die Umsetzung der erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen für die Ermittlung der Brennstoffemissionen zum Zwecke der Emissionsberichterstattung bekommen.
Grundsätzlich war für alle Sektoren geplant, dass im Jahr 2023 pro ausgestoßene Tonne CO2 ein Beitrag von 35 Euro gezahlt wird und dieser sich in den darauffolgenden Jahren um jeweils 10 Euro erhöhen sollte, bis im Jahr 2026 der Preis von 55 bis 66 Euro pro Tonne erreicht werden würde. Nunmehr ist vorgesehen, dass im nächsten Jahr der bisherige Beitrag von 30 Euro pro Tonne bestehen bleibt und erst 2024 eine Abgabe in Höhe von 35 Euro pro Tonne zu bezahlen ist. Im Jahr 2025 sollen dann 45 Euro pro Tonne anfallen. An dem Preisrekord von 55 bis66 Euro pro ausgestoßener Tonne CO2 für das Jahr 2026 soll jedoch festgehalten werden. Außerdem sollen nach der Neuregelung die Einnahmen aus dem Brennstoffemissionshandel an die Privathaushalte ausgezahlt werden.
Das BEHG wird nun final ausgefertigt und verkündet und soll noch im November 2022 in Kraft treten.