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Das neue Brennstoffemissionshandelsgesetz in Zeiten der Energiekrise

Am 20.10.2022 be­schloss der Deut­sche Bun­des­tag die Ände­rung des Brenn­stoffe­mis­si­ons­han-dels­ge­set­zes (BEHG). Am dar­auf­fol­gen­den Tag ver­ab­schie­dete auch der Bun­des­rat die No­velle. Die Mehr­heit der ge­plan­ten Ände­run­gen wird nun je­doch nicht, wie 2019 ge­plant, schon am 01.01.2023 ein­tre­ten, son­dern auf­grund der En­er­gie­krise und zur Ent­las­tung der Pri­vat­haus­halte und der Wirt­schaft erst zum 01.01.2024 um­ge­setzt.

Am 19.12.2019 wurde erst­mals das Ge­setz über einen na­tio­na­len Zer­ti­fi­ka­than­del für Brenn­stoffe­mis­sio­nen verkündet. Die­ses galt zunächst nur für die Sek­to­ren Wärme und Ver­kehr. Mit der No­velle soll­ten nun­mehr ab 2023 auch CO2-Ab­ga­ben für die Ver­bren­nung von Kohle und Abfälle an­fal­len.

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Der Be­ginn der CO2-Be­prei­sung von Abfällen wurde jetzt al­ler­dings doch um ein Jahr auf den 01.01.2024 ver­scho­ben. Da­durch sol­len Be­trei­ber von Ab­fall­ver­bren­nungs­an­la­gen mehr Zeit für die Um­set­zung der er­for­der­li­chen Vor­be­rei­tungsmaßnah­men für die Er­mitt­lung der Brenn­stoffe­mis­sio­nen zum Zwecke der Emis­si­ons­be­richt­er­stat­tung be­kom­men.

Grundsätz­lich war für alle Sek­to­ren ge­plant, dass im Jahr 2023 pro aus­ge­stoßene Tonne CO2 ein Bei­trag von 35 Euro ge­zahlt wird und die­ser sich in den dar­auf­fol­gen­den Jah­ren um je­weils 10 Euro erhöhen sollte, bis im Jahr 2026 der Preis von 55 bis 66 Euro pro Tonne er­reicht wer­den würde. Nun­mehr ist vor­ge­se­hen, dass im nächs­ten Jahr der bis­he­rige Bei­trag von 30 Euro pro Tonne be­ste­hen bleibt und erst 2024 eine Ab­gabe in Höhe von 35 Euro pro Tonne zu be­zah­len ist. Im Jahr 2025 sol­len dann 45 Euro pro Tonne an­fal­len. An dem Preis­re­kord von 55 bis66 Euro pro aus­ge­stoßener Tonne CO2 für das Jahr 2026 soll je­doch fest­ge­hal­ten wer­den. Außer­dem sol­len nach der Neu­re­ge­lung die Ein­nah­men aus dem Brenn­stoffe­mis­si­ons­han­del an die Pri­vat­haus­halte aus­ge­zahlt wer­den.

Das BEHG wird nun fi­nal aus­ge­fer­tigt und verkündet und soll noch im No­vem­ber 2022 in Kraft tre­ten.

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