Das neue deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wirft seine Schatten voraus: Am 1. Januar 2023 tritt das Gesetz für Unternehmen mit mindestens 3.000 im Inland beschäftigten Arbeitnehmern in Kraft, ein Jahr später folgt die Ausweitung auf Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten.
Ziel ist die Verbesserung der internationalen Menschenrechtslage, indem das LkSG Anforderungen an ein verantwortungsvolles Management von Lieferketten festlegt. Doch was bedeutet dies für die betroffenen Unternehmen? Welchen Sorgfaltspflichten müssen die Unternehmen im Rahmen des LkSG nachkommen? Wie können sie sich auf das neue Gesetz vorbereiten?
Das Webinar erklärt in kompakter Form, welche Anforderungen das LkSG konkret an Unternehmen stellt und mit welchen Maßnahmen sich diese auf das neue Gesetz vorbereiten können. Einen besonderen Schwerpunkt des Webinars bilden die Geschäftsbeziehungen deutscher Unternehmen zu chinesischen Lieferanten, da sie zunehmend in den Lieferketten vertreten sind. Herr Rainer Burkardt, ein deutscher Anwalt mit langjähriger eigener Wirtschaftskanzlei in Shanghai gibt Ihnen einen Einblick mit zahlreichen Beispielen und umfassenden Erläuterungen aus der Praxis. Um diesem komplexen Thema gerecht zu werden, ist unsere Veranstaltung auf 90 Minuten geplant.
Inhalte:
- Darstellung der betroffenen Unternehmen sowie der Anforderungen an die Sorgfaltspflichten im Rahmen des LkSG
- Erläuterung der erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung des LkSG
- Hinweise zur konkreten Vorbereitung auf die Anforderungen des LkSG
- Praktische Ansätze zur Durchführung von Lieferanten-Audits und Lieferanten-Risk Assessments
- Überblick über Herausforderungen für deutsche Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen nach China und praktische Hinweise zu ihrer Lösung
Das Webinar wird mit GoToWebinar durchgeführt. Als Teilnehmer benötigen Sie lediglich einen PC mit Internetanschluss. Den Ton erhalten Sie über die telefonische Einwahl in die Konferenz oder über Lautsprecher.
Die Teilnahme ist kostenfrei.