Mit der im letzten Jahr erfolgten Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG 2014) wurden auch die Regelungen zur Begrenzung der EEG-Umlage bei den stromkosten- und handelsintensiven Unternehmen geändert. Auf Druck der Europäischen Kommission wurde die Entlastung von der Ökostromabgabe von strengeren Voraussetzungen abhängig gemacht. Auch das sogenannte Eigenstromprivileg ist hiervon betroffen: Grundsätzlich unterfällt jetzt auch der selbst erzeugte und zum Eigenverbrauch bestimmte Strom der EEG-Umlage. Bestandsanlagen sind hiervon allerdings weitgehend ausgeschlossen.
Inzwischen haben sowohl die betroffenen Unternehmen als auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie die Wirtschaftsprüfer und sonstigen Dienstleister erste Erfahrungen mit dem neuen System gesammelt und das erste Antragsjahr absolviert. Auch das Beihilfenprüfungsverfahren der Europäischen Kommission gegen das EEG 2012 wurde zwischenzeitlich abgeschlossen. Mehrere Hundert Unternehmen mussten für die Jahre 2013 und 2014 Nachzahlungen leisten; zahlreiche Rechtsbehelfsverfahren hiergegen sind anhängig.Daneben haben die Änderungen beim Eigenstromprivileg auch zu zahlreichen Überarbeitungen bestehender Verträge zwischen Kraftwerkseigentümern und Kraftwerksnutzern geführt.
Welche Auswirkungen sich daraus auf das Antragsjahr 2015 ergeben und welche aktuellen Entwicklungen für stromkostenintensive Unternehmen zu berücksichtigen sind, soll Gegenstand unserer Veranstaltung mit praxiserfahrenen Referenten von Ebner Stolz und Luther Rechtsanwälte sein.
Die Teilnahmegebühr beträgt EUR 90,00 zuzüglich 19% Umsatzsteuer.