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Zu Beginn der 19. Legislaturperiode war sich die Koalition hinsichtlich der Frage schärferer Sanktionen gegen Unternehmensstraftaten noch einig - doch nun hat die Union dem entsprechenden Entwurf zum Verbandssanktionengesetz endgültig eine Absage erteilt. Das Vorhaben ist u. a. an dem Umgang mit internen Ermittlungen gescheitert. Konkret ging es darum, dass Untersuchungen, die Unternehmen selbst anstellen, um Fehlverhalten von Mitarbeitern aufzudecken, von der Staatsanwaltschaft hätten beschlagnahmt werden können, da in diesen Fällen das sog. Verteidigerprivileg nicht gilt. Von Seiten der Union wird diese Regelung für kontraproduktiv gehalten, da derartige interne Untersuchungen dann künftig nicht mehr stattfinden würden. Von Seiten der Bundesjustizministerin wird die Ablehnung der Union als Bruch des Koalitionsvertrages gewertet (FAZ vom 9. Juni 2021).
Der Gesetzesentwurf, dem die Koalition im vergangenen Herbst noch zugestimmt hatte, dürfte damit - zunächst - zur Erleichterung der Unternehmen gescheitert sein. Wie es mit dieser Gesetzesinitiative weitergeht, ist vor allem auch im Hinblick auf anstehenden Bundestagswahlen offen. Der Regierungsentwurf vom 16.06.2020 dürfte jedenfalls zunächst gescheitert sein. Mit Blick auf vorhandene Gesetzeslücken wird sich jedoch auch die zukünftige Regierung mit dieser Thematik beschäftigen müssen.