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Das Verbandssanktionengesetz ist vorerst gescheitert

Die Bun­des­re­gie­rung hat am 16.06.2020 den von Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­rin Lam­brecht vor­ge­leg­ten Ent­wurf für ein Ver­bands­sank­tio­nen­ge­setz be­schlos­sen. Kernstück des un­ter der Über­schrift „Ge­setz zur Stärkung der In­te­grität in der Wirt­schaft“ vor­ge­stell­ten Ge­set­zes­vor­ha­bens ist das Ver­bands­sank­tio­nen­ge­setz (Ver­SanG), mit des­sen Einführung ins­be­son­dere die Sank­tio­nie­rung von un­ter­neh­mens­be­zo­ge­nen Straf­ta­ten auf eine neue Grund­lage ge­stellt wer­den soll. Mit die­sem Ge­setz wollte die Ko­ali­tion wirt­schaft­li­che Kri­mi­na­lität bekämp­fen. Doch nun ist der Ent­wurf ge­schei­tert - zu­min­dest vor­erst.

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Zu Be­ginn der 19. Le­gis­la­tur­pe­riode war sich die Ko­ali­tion hin­sicht­lich der Frage schärfe­rer Sank­tio­nen ge­gen Un­ter­neh­mens­straf­ta­ten noch ei­nig - doch nun hat die Union dem ent­spre­chen­den Ent­wurf zum Ver­bands­sank­tio­nen­ge­setz endgültig eine Ab­sage er­teilt. Das Vor­ha­ben ist u. a. an dem Um­gang mit in­ter­nen Er­mitt­lun­gen ge­schei­tert. Kon­kret ging es darum, dass Un­ter­su­chun­gen, die Un­ter­neh­men selbst an­stel­len, um Fehl­ver­hal­ten von Mit­ar­bei­tern auf­zu­de­cken, von der Staats­an­walt­schaft hätten be­schlag­nahmt wer­den können, da in die­sen Fällen das sog. Ver­tei­di­ger­pri­vi­leg nicht gilt. Von Sei­ten der Union wird diese Re­ge­lung für kon­tra­pro­duk­tiv ge­hal­ten, da der­ar­tige in­terne Un­ter­su­chun­gen dann künf­tig nicht mehr statt­fin­den würden. Von Sei­ten der Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­rin wird die Ab­leh­nung der Union als Bruch des Ko­ali­ti­ons­ver­tra­ges ge­wer­tet  (FAZ vom 9. Juni 2021).

Der Ge­set­zes­ent­wurf, dem die Ko­ali­tion im ver­gan­ge­nen Herbst noch zu­ge­stimmt hatte, dürfte da­mit - zunächst - zur Er­leich­te­rung der Un­ter­neh­men ge­schei­tert sein. Wie es mit die­ser Ge­set­zes­in­itia­tive wei­ter­geht, ist vor al­lem auch im Hin­blick auf an­ste­hen­den Bun­des­tags­wah­len of­fen. Der Re­gie­rungs­ent­wurf vom 16.06.2020 dürfte je­den­falls zunächst ge­schei­tert sein. Mit Blick auf vor­han­dene Ge­set­zeslücken wird sich je­doch auch die zukünf­tige Re­gie­rung mit die­ser The­ma­tik be­schäfti­gen müssen.

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