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Rechtsberatung

Der Ampel-Koalitionsvertrag bringt relevante Änderungen im Arbeitsrecht

Nach­dem be­reits das zwölf­sei­tige Son­die­rungs­pa­pier der Am­pel-Frak­tio­nen aus Ok­to­ber 2021 Aus­kunft über be­ab­sich­tigte ar­beits­recht­li­che Vor­ha­ben der künf­ti­gen Re­gie­rung gab, liegt seit dem 24.11.2021 auch der 177-sei­tige Ko­ali­ti­ons­ver­trag vor. Un­ter der Über­schrift „Mehr Fort­schritt wa­gen – Bünd­nis für Frei­heit, Ge­rech­tig­keit und Nach­hal­tig­keit“ glie­dert der Ko­ali­ti­ons­ver­trag in neun Ka­pi­teln die Pla­nun­gen der von 2021 bis 2025 an­ste­hen­den kom­men­den Le­gis­la­tur.

Ins­be­son­dere im Ka­pi­tel IV. „Re­spekt, Chan­cen und so­ziale Si­cher­heit“ fin­den sich im Un­ter­ka­pi­tel „Ar­beit“ (S. 66 ff.) Pläne zu ar­beits­recht­li­chen Ge­set­zes­vor­ha­ben und Ände­rungsplänen, die im Nach­fol­gen­den dar­ge­stellt wer­den.

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Grundsatz einer achtstündigen Arbeitszeit mit flexibleren Abweichungen

An ei­ner Ar­beits­zeit von acht Stun­den täglich soll fest­ge­hal­ten wer­den. Al­ler­dings soll von der werktägli­chen Höchstar­beits­zeit zukünf­tig durch Ta­rif­ver­trag oder Be­triebs­ver­ein­ba­rung (auf Ba­sis ei­nes Ta­rif­ver­trags) ab­ge­wi­chen wer­den können. Die Am­pel möchte trotz des EuGH-Ur­teils aus Mai 2019 fle­xi­ble Ar­beits­zeit­mo­delle, z. B. die sog. Ver­trau­ens­ar­beits­zeit, zukünf­tig wei­ter­hin ermögli­chen. De­tails hierzu sind noch un­klar.

Homeoffice: Erörterungsanspruch der Arbeitnehmer

Das Ho­me­of­fice soll zukünf­tig als eine Möglich­keit des mo­bi­len Ar­bei­tens aus dem Gel­tungs­be­reich der Ar­beitsstätten­ver­ord­nung aus­ge­nom­men wer­den und so­mit keine Te­le­ar­beit mehr dar­stel­len. Die Be­schäftig­ten er­hal­ten bei ge­eig­ne­ter Tätig­keit zusätz­lich einen Erörte­rungs­an­spruch ge­genüber ih­rem Ar­beit­ge­ber hin­sicht­lich der Gewährung ei­ner Tätig­keit im Ho­me­of­fice bzw. mo­bi­ler Ar­beit. Der Ar­beit­ge­ber kann dem An­sin­nen nur bei Vor­lie­gen be­trieb­li­cher Be­lange wi­der­spre­chen. Die­ser Erörte­rungs­an­spruch wird die Per­so­nal­ab­tei­lun­gen der Un­ter­neh­men nach Corona si­cher ver­mehrt be­schäfti­gen.

Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns und der Minijob-Grenze

Der Min­dest­lohn soll auf einen Schlag auf 12 Euro pro Stunde erhöht wer­den. Ab wann dies gel­ten soll, ist der­zeit noch un­klar.

Die Mi­ni­job-Grenze wird auf 520 Euro an­ge­ho­ben. Dies ent­spricht ei­ner Ar­beits­zeit von 10 Stun­den pro Wo­che bei Aus­zah­lung des Min­dest­lohns.

Deckelung von Sachgrundbefristungen

Zur Ver­mei­dung von Ket­ten­be­fris­tun­gen sol­len mit Sach­grund be­fris­tete Ar­beits­verträge bei dem­sel­ben Ar­beit­ge­ber zukünf­tig grundsätz­lich noch ma­xi­mal sechs Jahre zulässig sein.

Weiterentwicklung der Arbeitnehmermitbestimmung

Die Mit­be­stim­mung soll wei­ter­ent­wi­ckelt wer­den. Ob Be­triebsräte di­gi­tal oder ana­log ar­bei­ten, sol­len diese selbst ent­schei­den dürfen. On­line-Be­triebs­rats­wah­len sol­len in einem Pi­lot­pro­jekt er­probt wer­den. Ent­spre­chend ih­rem ana­lo­gen Be­tre­tungs­recht zum Be­trieb sol­len Ge­werk­schaf­ten ein die­sem Recht ent­spre­chen­des di­gi­ta­les Zu­tritts­recht in die Be­triebe er­hal­ten. Die Be­hin­de­rung der Be­triebs­rats­ar­beit soll künf­tig nicht mehr nur auf An­trag, son­dern als Of­fi­zi­al­de­likt ver­folgt wer­den. Auch Um­ge­hungs­ver­su­chen der Be­schnei­dung der Un­ter­neh­mens-Mit­be­stim­mung (Pflicht zur Bil­dung von mit Ar­beit­neh­mer­ver­tre­tern be­setz­ten Auf­sichtsräten) durch Zu­wachs von Eu­ropäischen Ak­ti­en­ge­sell­schaf­ten (SE-Ge­sell­schaf­ten) soll ein Rie­gel vor­ge­scho­ben wer­den. Spe­zi­ell die­ses Thema könnte gra­vie­rende Aus­wir­kun­gen auf avi­sierte Un­ter­neh­mens-Um­struk­tu­rie­run­gen ha­ben, wo­bei es hier­bei die Ein­zel­hei­ten ab­zu­war­ten gilt, weil sich in­so­weit eine Viel­zahl kom­ple­xer Fra­gen (ins­be­son­dere zum Ver­trau­ens­schutz) stel­len wer­den.

Es kommt einiges auf uns zu

Die Am­pel-Ko­ali­tion scheint mit Blick auf das Ar­beits­recht echte Am­bi­tio­nen zu ha­ben. Auch wenn die in­halt­li­chen Re­ge­lun­gen noch im De­tail ab­zu­war­ten sind, wer­den doch die The­men Ar­beits­zeit, Ho­me­of­fice und SE-Ge­stal­tun­gen in­ter­es­sante und vor al­lem für die Pra­xis auch (sehr) re­le­vante Ände­run­gen er­fah­ren.

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