Das Bundeskabinett hat am 1. Juni 2016 einen Gesetzentwurf beschlossen, der weitreichende Änderungen im Bereich der Leiharbeit und Werkverträge vorsieht. Der Entwurf enthält neue Regelungen für den Einsatz von Leiharbeitnehmern und von Fremdpersonal auf Basis von Werk- und Dienstverträgen. Die Änderungen werden voraussichtlich bereits zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Im ersten Teil unserer Veranstaltung stellen wir Ihnen die geplanten Gesetzesänderungen vor und zeigen auf, in welchen Bereichen für Ihr Unternehmen möglicherweise Handlungsbedarf besteht.Arbeitsrechtliche Themen wie Kündigung, Befristung, Urlaub, Beteiligungsrechte des Betriebsrats oder auch Unternehmensmitbestimmung werden von der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte geprägt. Wer im Unternehmen arbeitsrechtliche Themen rechtssicher bewegen umsetzen will, muss sich deshalb über Entwicklungen in der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte informieren. Im zweiten Teil unserer Veranstaltung stellen wir Ihnen neue praxisrelevante Entscheidungen der Arbeitsgerichte vor.
Weitere Informationen zu dieser Veranstaltung entnehmen Sie bitte dem Veranstaltungsflyer.