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Der Fremdpersonaleinsatz und weitere arbeitsrechtliche Themen

Das Bun­des­ka­bi­nett hat am 1. Juni 2016 einen Ge­setz­ent­wurf be­schlos­sen, der weit­rei­chende Ände­run­gen im Be­reich der Leih­ar­beit und Werk­verträge vor­sieht. Der Ent­wurf enthält neue Re­ge­lun­gen für den Ein­satz von Leih­ar­beit­neh­mern und von Fremd­per­so­nal auf Ba­sis von Werk- und Dienst­verträgen. Die Ände­run­gen wer­den vor­aus­sicht­lich be­reits zum 1. Ja­nuar 2017 in Kraft tre­ten. Im ers­ten Teil un­se­rer Ver­an­stal­tung stel­len wir Ih­nen die ge­plan­ten Ge­set­zesände­run­gen vor und zei­gen auf, in wel­chen Be­rei­chen für Ihr Un­ter­neh­men mögli­cher­weise Hand­lungs­be­darf be­steht.Ar­beits­recht­li­che The­men wie Kündi­gung, Be­fris­tung, Ur­laub, Be­tei­li­gungs­rechte des Be­triebs­rats oder auch Un­ter­neh­mens­mit­be­stim­mung wer­den von der Recht­spre­chung der Ar­beits­ge­richte geprägt. Wer im Un­ter­neh­men ar­beits­recht­li­che The­men rechts­si­cher be­we­gen um­set­zen will, muss sich des­halb über Ent­wick­lun­gen in der Recht­spre­chung der Ar­beits­ge­richte in­for­mie­ren. Im zwei­ten Teil un­se­rer Ver­an­stal­tung stel­len wir Ih­nen neue pra­xis­re­le­vante Ent­schei­dun­gen der Ar­beits­ge­richte vor.

Wei­tere In­for­ma­tio­nen zu die­ser Ver­an­stal­tung ent­neh­men Sie bitte dem Ver­an­stal­tungs­flyer.